Millionen-KnöllchenBussen-Anlage in Birsfelden BL könnte illegal sein
Sven Ziegler
13.2.2026
Die Anlage in Birsfelden sorgt weiterhin für Diskussionen.
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Das automatische Bussensystem in Birsfelden steht auf juristisch dünnem Eis. Der Bundesrat hält fest, dass die eingesetzte Messanlage nicht zugelassen ist – und dass eigentlich der Kanton für den Vollzug zuständig wäre. Trotzdem könnten Bussen unter Umständen weiter ausgesprochen werden.
Die automatische Bussenanlage in Birsfelden BL sorgt weiterhin für Zoff. Neustes Kapitel: Die Frage, ob überhaupt Bussen ausgesprochen werden dürfen. Auslöser der Debatte ist eine Interpellation von Thomas de Courten, Nationalrat der Schweizerische Volkspartei. Er wollte vom Bundesrat wissen, ob das automatische Durchfahrtskontrollsystem in Birsfelden rechtmässig sei.
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass die betreffende Messanlage gemäss Bundesamt für Strassen nicht nach Messgesetz zugelassen ist. Das hat Konsequenzen. Bussen könnten damit nicht im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren ausgesprochen werden, das normalerweise bei leichten Verkehrsdelikten zur Anwendung kommt, wie die «BZ Basel» zuerst berichtete.
Zugleich erinnert der Bundesrat daran, dass der Vollzug des Strassenverkehrsrechts grundsätzlich Sache der Kantone ist. Ob eine Gemeinde selbstständig Bussen verfügen darf, wäre demnach ebenfalls juristisch zu prüfen.
Strafverfahren bleibt möglich
Ganz vom Tisch ist die Sanktionierung aber nicht. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Bestrafung im ordentlichen Strafverfahren weiterhin möglich sei. Das bedeutet, dass das System trotz fehlender Zulassung als Beweismittel dienen könnte, sofern ein Gericht es als verwertbar erachtet.
Birsfelden hat bislang nur vereinzelt solche Verfahren eingeleitet. Ob die bisher verhängten Bussen Bestand haben, dürfte nun Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden.
Den Vorwurf, es handle sich faktisch um einen Durchfahrtszoll, teilt der Bundesrat laut der «BZ Basel» nicht. Gebüsst werde nicht die Durchfahrt selbst, sondern die Missachtung eines signalisierten Fahrverbots.
Strittig bleibt jedoch, ob das Fahrverbot korrekt angeordnet wurde und ob es mit dem Grundsatz der gebührenfreien Strassenbenützung vereinbar ist. Auch diese Fragen dürften letztlich vor Gericht entschieden werden.