Automatische DurchfahrtskontrolleIn Birsfelden dürfen Auswärtige nur ein Auto registrieren lassen
Lea Oetiker
8.12.2025
Signalisierung der automatischen Durchfahrtskontrolle in Birsfelden BL.
Keystone
In Birsfelden BL macht die automatische Durchfahrtskontrolle weiter Schlagzeilen. Während Einheimische mehrere Autos registrieren dürfen, bekommen auswärtigen Liegenschaftsbesitzern nur eine Bewilligung.
Wer in Birsfelden BL weniger als 15 Minuten ohne Bewilligung durchquert, wird gebüsst. Täglich werden über 1000 Autofahrende erwischt, was der Gemeinde bereits hunderttausende Franken eingebracht hat.
Doch wer in Birsfelden eine Liegenschaft besitzt, ist auf einer sogenannten White List. Diese enthält jene Nummernschilder, die von der automatischen Durchfahrtskontrolle ausgenommen sind. Eingetragene Fahrzeuge dürfen sich weniger als 15 Minuten in den Quartierstrassen aufhalten, ohne gebüsst zu werden.
Diese Durchfahrtsregelung sorgt für Ärger bei auswärtigen Liegenschaftsbesitzern. Hans Schibler wohnt in Muttenz, besitzt jedoch zwei Mehrfamilienhäuser in der Gemeinde. Gemäss Verordnung darf er nur ein einziges seiner Fahrzeuge auf die sogenannte White List setzen lassen – obwohl er mehrere Autos besitzt.
«Faktisch schreibt mir die Gemeinde vor, mit welchem Fahrzeug ich meine Liegenschaften besuchen darf», kritisiert Schibler gegenüber der «Basler Zeitung».
Während Einwohnerinnen und Einwohner von Birsfelden theoretisch mehrere Autos registrieren können, gilt für auswärtige Eigentümer nur eine Bewilligung pro Person. Damit ist Schibler nicht einverstanden, er möchte all seine Fahrzeuge registrieren lassen. Doch die Gemeinde verneint.
«Gemeinderat hat entschieden, Einwohner zu priorisieren»
Gemeindeverwalter Martin Schürmann begründet die Einschränkung mit praktischen Überlegungen: «Viele Liegenschaften gehören institutionellen Besitzern. Würden alle mehrere Fahrzeuge anmelden, würde das den Verkehr im Quartier wieder stark erhöhen», sagt er der Zeitung.
Dass auswärtige Eigentümer anders behandelt werden, sei bewusst so festgelegt: «Der Gemeinderat hat entschieden, die Einwohner zu priorisieren. Die Regelung richtet sich gegen Durchgangsverkehr, nicht gegen Anwohner.»
Schürmann hält zudem fest: «Grundsätzlich kann man als Liegenschaftseigentümer mit so vielen Fahrzeugen in die Quartiere fahren, wie man will. Man muss einfach am selben Ort wieder hinausfahren, wo man eingefahren ist.» Dann brauche es keine Bewilligung und man werde auch nicht gebüsst.