Schweiz - EU Börsenäquivalenz für sechs weitere Monate

SDA

17.12.2018 - 15:13

EU-Kommissar Johannes Hahn hat am Montag in Brüssel die auf sechs Monate befristete Verlängerung der Börsenäquivalenz für die Schweiz angekündigt. Damit soll die Schweiz zusätzliche Zeit erhalten, eine Entscheidung zum institutionellen Rahmenabkommen zu fällen.
EU-Kommissar Johannes Hahn hat am Montag in Brüssel die auf sechs Monate befristete Verlängerung der Börsenäquivalenz für die Schweiz angekündigt. Damit soll die Schweiz zusätzliche Zeit erhalten, eine Entscheidung zum institutionellen Rahmenabkommen zu fällen.
Source: KEYSTONE/EPA/STEPHANIE LECOCQ

Wegen zu wenig Fortschritt beim Rahmenabkommen soll die Äquivalenz für die Schweizer Börse nur für sechs Monate verlängert werden. Das hat die EU-Kommission mitgeteilt. Ohne Rahmenabkommen soll es zudem künftig auch keine Anpassungen von bestehenden Abkommen geben.

"Es handelt sich um ein gutes, tragfähiges, zukunftsorientiertes, aber letztlich ein finales und gemeinsame Verhandlungsergebnis", sagte Hahn in Brüssel. Er betone "gemeinsam und final" deshalb, weil die EU-Kommission einen politischen Beschluss zur Annahme erwartet, der Bundesrat den Vertragsentwurf aber lediglich "zur innenpolitischen Konsultation gegen" habe, sagte Hahn weiter.

Die EU-Kommission habe daher beschlossen, die Börsenäquivalenz um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2019 zu verlängern, "um der Schweiz Zeit zu geben. Es ist aus unserer Warte ein weiterer Vertrauensvorschuss." Der Ball liege in bei Bern.

Noch müssen jedoch die EU-Staaten ihre Zustimmung zur befristeten Börsenäquivalenz geben, was bis Mittwoch geschehen soll. Dies dürfte aber lediglich eine Formsache sein, da im Vorfeld Vorgespräche mit den EU-Staaten stattgefunden haben.

Verknüpfung der Dossiers

Weil die 2014 begonnenen Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen stockten, hatte Brüssel im letzten Dezember die Börsenäquivalenz auf ein Jahr befristet und deren Verlängerung an "genügend Fortschritte" beim Rahmenabkommen gekoppelt.

Für eine Verlängerung der Börsenäquivalenz nach Juni 2019 erwartet Brüssel in den kommenden sechs Monaten nun "eine positiv Empfehlung des Bundesrates", wie Hahn sagte.

Anders als von der EU-Kommission erhofft, hatte der Bundesrat anfangs Dezember den Entwurf des Rahmenabkommens lediglich in die Konsultation geschickt, da er diesen nur teilweise unterstützt.

Hahn machte seinerseits am Montag deutlich: "Es kann kein à la carte Rahmenabkommen geben." Die Schweiz müsse alles akzeptieren oder nichts, eine Salamitaktik sei nicht akzeptabel. "Ich liebe Salami aber nur in Wurstform."

Künftig keine Anpassungen mehr

Wie ernst es die EU mit dem Rahmenabkommen meint, zeigt sich in der Äusserung Hahns, dass ohne dieses künftig auch keine Anpassungen bestehender Abkommen mehr möglich seien. "Die Idee, das was wir haben, haben wir, und das wird es auch in Zukunft geben", sei nicht akzeptabel. "Weil es dem Geist dieser Rahmenvereinbarung widerspricht", sagte er.

Es sei das Bestreben der EU, die mit der Schweiz geschlossenen binnenmarktrelevanten Abkommen nicht mehr ständig neuen Verhandlungen unterziehen zu müssen, "nur weil wir unseren Rechtsbestand ändern".

Bleibt die EU dabei, werden künftig keine Aktualisierungen mehr bei den Abkommen über den Abbau von den technischen Handelshemmnissen (MRA), Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft sowie Land- und Luftverkehr mehr vorgenommen.

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