Kantonale Wahlen GEBroschüre für Genfer Wahlen in der Kritik
SDA
20.3.2018 - 15:38
Weniger als ein Monat vor den Wahlen im Kanton Genf ist heftige Kritik an der Wahlbroschüre aufgekommen. Für Unmut sorgt ein Beispiel-Wahlzettel, bei dem einige reale Kandidaten bereits ein Kreuz erhalten haben.
Die auf dem Muster-Bulletin auf Seite 18 aufgelisteten Namen seien teils fiktiv und teils real, sagte am Dienstag Boris Calame, Grossrat der Genfer Grünen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Bei den realen Kandidaten fallen die bereits gesetzten Kreuze auf.
Die drei Kandidaten der FDP haben ein Kreuz erhalten, die beiden amtierenden CVP-Regierungsräte keines. Bei der SP sind zwar zwei Namen angekreuzt worden, aber nicht jener der erneut kandidierenden Regierungsrätin.
Die realen Kandidatennamen auf dem Muster-Wahlzettel wurden zwar durch einige Fantasie-Listen ergänzt. Für die SVP ist die Genfer Staatskanzlei mit der Wahlbroschüre aber zu weit gegangen. "Wir werden die Broschüre anfechten, es stellt sich nur noch die Frage nach dem Vorgehen", sagte SVP-Nationalrat Yves Nidegger. Er bestätigte damit einen online-Bericht der Zeitung "Tribune de Genève".
Die umstrittene Wahlbroschüre wurde bereits an die in Genf stimmberechtigten Auslandschweizer versandt. Für den Kanton steht viel auf dem Spiel. Gemäss der Genfer Verfassung müssen die Regierungs- und Parlamentswahlen am gleichen Tag abgehalten werden.
Online-Broschüre angepasst
Die Genfer Staatskanzlei räumte am Dienstag ein, sich ungeschickt verhalten zu haben. Die Namen seien nur in der elektronischen Broschüre auf der Internetseite des Kantons zu sehen. Auf dem ausgedruckten Papier seien sie so klein gedruckt, dass es kaum lesbar sei.
Die elektronische Version der Broschüre wurde noch am Dienstag angepasst und alle realen Namen mit fiktiven ersetzt. Bereits im vergangenen Herbst sorgte eine Wahlbroschüre in der Stadt Genf für Schlagzeilen.
Wegen der nicht neutral verfassten Broschüre musste im September kurz vor dem Urnengang eine kommunale Abstimmung zu vier Referenden verschoben werden. Die Abstimmung wurde am 4. März nachgeholt.
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