Affäre Broulis Broulis wird gegen Tamedia Klage einreichen

SDA

14.5.2019 - 12:26

Keine Einigung zwischen dem Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis und Tamedia. Jetzt sollen die Gerichte einen Entscheid fällen. (Archivbild)
Keine Einigung zwischen dem Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis und Tamedia. Jetzt sollen die Gerichte einen Entscheid fällen. (Archivbild)
Source: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Das Schlichtungsverfahren in einer Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung zwischen dem Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis und einem Journalisten der Zeitung «Tages-Anzeiger» ist endgültig gescheitert. Jetzt sollen die Gerichte entscheiden.

«Die um einen Monat verlängerte Schlichtungsphase hat nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien geführt», sagte Alexandre Curchod, Anwalt von Pascal Broulis, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstag. «Wir konnten keine Lösung finden», bestätigt Kevin Guillet, der die Interessen von Tamedia verteidigt. Weitere Einzelheiten wollten die beiden Anwälte nicht bekanntgeben.

«Wir werden eine Klage einreichen, das heisst, das Gericht soll einen Entscheid fällen», sagte der Anwalt von Broulis. Die Partei habe dafür drei Monate Zeit.

«Sobald die Klage eingereicht ist, hat Tamedia eine Frist für eine Stellungnahme und kann ihre Sichtweise darlegen», sagte der Anwalt des Zürcher Medienhauses. Die beiden Anwälte erwarten, dass es wegen der Überlastung der Gerichte nicht vor Ende des Jahres oder Anfang nächstes Jahr zu einem Prozess kommt.

Entscheid bereits vertagt

Ein Schlichtungsversuch zwischen den beiden Parteien war am 9. April gescheitert. Die Parteien beschlossen danach, das Verfahren für einen Monat auszusetzen und sich unter Anwälten zu treffen, um eine Lösung zu finden. Die Schlichtungsphase erfolgte im Anschluss an die im Februar von Broulis gegen Tamedia und den Journalisten erhobene Zivilklage wegen Ehrverletzung.

Der FDP-Politiker sieht sich durch mehrere Zeitungsartikel persönlich angegriffen. Darin ging es insbesondere um die Russland-Reisen von Broulis und um die Steuersituation von Parteikollegin Isabelle Moret und eines Nahestehenden des Waadtländer Finanzdirektors.

Steueraffäre und Russland-Reise

Anfang 2018 hatte der Journalist einen Artikel über Broulis mit dem Titel «Das Steuergeheimnis des Finanzdirektors» geschrieben. Er enthüllte, dass der Freisinnige zwei Drittel seiner Gemeindesteuern in Sainte-Croix VD und ein Drittel in Lausanne bezahlt. Er habe damit seine Steuererklärung optimiert.

Der Minister wies die Vorwürfe zurück. Nach monatelangen Spannungen und nach einem Expertengutachten wurde Broulis juristisch entlastet. Aber der Fall war damit nicht beendet. Der Journalist veröffentlichte weitere Artikel über Broulis und dessen umstrittene Russland-Reisen. Auch in dieser Sache kam eine Untersuchung zum Schluss, dass sich Broulis nicht strafbar gemacht habe. Er habe keine ungerechtfertigten Vorteile aufgrund seines Amtes genossen.

Zurück zur Startseite