«Prop Copy»-Aufdruck reichte nicht Bündner bestellt Spielgeld im Internet und gerät ins Visier der Bundesanwaltschaft

Petar Marjanović

27.11.2025

Ein Bündner hat US-Dollar-Spielgeld im Internet bestellt und wurde nun wegen Nachmachens von Banknoten ohne Fälschungsabsicht verurteilt. (Symbolbild)
Ein Bündner hat US-Dollar-Spielgeld im Internet bestellt und wurde nun wegen Nachmachens von Banknoten ohne Fälschungsabsicht verurteilt. (Symbolbild)
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Wer online Spielgeld bestellt, riskiert schneller ein Strafverfahren, als vielen bewusst ist. Ein Fall aus Graubünden zeigt, wie harmlos wirkende Party-Requisiten vor der Justiz landen können.

Petar Marjanović

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Bündner bestellte auf Amazon Spielgeld, das beim Zoll landete und wegen seiner Ähnlichkeit zu echten US-Dollar-Noten ein Strafverfahren auslöste.
  • Die Bundesanwaltschaft verurteilte ihn per Strafbefehl wegen des Nachmachens von Banknoten ohne Fälschungsabsicht.
  • Der Delinquent muss 500 Franken Verfahrenskosten tragen. Das Spielgeld wurde vernichtet.

Ein Bündner geriet Anfang Jahr ins Visier der Justiz, nachdem er auf der Shopping-Plattform Amazon ein Paket mit Spielgeld und einer Geldpistole bestellt hatte. Das Päckli landete jedoch nicht bei ihm, sondern beim Zoll, der sogleich ein mögliches Strafverfahren witterte.

Misstrauisch leitete die Behörde die Sendung an die Kantonspolizei Graubünden weiter. Dort nahmen Expertinnen und Experten das Spielgeld genau unter die Lupe und zählten es durch.

Mitte März 2025 rapportierten sie: Die 149 Banknoten trugen zwar den Aufdruck «Prop Copy» beziehungsweise in roter, kyrillischer Schrift den Hinweis «Kein Zahlungsmittel».

Weil die Noten aber ansonsten echten US-Dollar-Banknoten täuschend ähnlich sahen, wirkten sie «aus der Ferne wie echt», hiess es von Fedpol-Fachleuten.

Aus Sicht der Ermittler bedeutet dies: Der Bündner hätte mit einer Bestellung im Wert von 90 Euro Falschgeld im Umfang von 4599 US-Dollar (rund 3700 Franken) in Umlauf bringen können.

300 Franken Geldstrafe mit Probezeit

Konsequenz: Die Ermittler lud ihn im März zur Einvernahme vor. Dort erklärte er zwar, dass ihm das Importverbot für Falschgeld bekannt sei. Für ihn handle es sich jedoch nicht um Falschgeld, sondern um reines Spielgeld, bestimmt für eine Party und «lustige Spiele».

Der Fall ging schliesslich weiter an die Bundesanwaltschaft. Diese stufte das Verhalten des Mannes als strafrechtlich relevant ein: Er habe «pflichtwidrig unvorsichtig» gehandelt. Per Strafbefehl wurde er deshalb wegen Nachmachens von Banknoten ohne Fälschungsabsicht verurteilt.

blue News konnte den Strafbefehl einsehen. Der Bündner wollte sich auf Anfrage nicht äussern: «Für mich ist dieser Fall abgeschlossen.»

Die Verurteilung hat für ihn vor allem finanzielle Folgen. Er muss 500 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Die Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sprich: Wenn er sich die nächsten zwei Jahre straffrei verhält, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen.

Nationalbank nennt mögliche Kriterien

Ob eine Spielgeld-Note juristisch als Falschgeld gilt, wird jeweils im Einzelfall entschieden. Die Schweizerische Nationalbank führt online Beispiele aus, welche Anforderungen Spielgeld aus ihrer Sicht erfüllen muss, um eine Verwechslungsgefahr mit echten Noten zu vermeiden.

Genannt wird etwa der Aufdruck «SPECIMEN»: Er müsse mindestens drei Viertel der Länge und 15 Prozent der Breite der Note einnehmen und farblich klar erkennbar sein. Ebenso könne die Grösse helfen: Spielgeld müsse deutlich kleiner (etwa 66 Prozent) oder deutlich grösser (über 150 Prozent) als das Originalformat sein.

Beide Kriterien erfüllte die Bestellung des Bündners nicht. Konsequenz: Die Ware wurde vernichtet und wird unfreiwillig die Falschgeldstatistik nach oben treiben. In den vergangenen Jahren registrierte das Fedpol jeweils nur einige wenige gefälschte US-Dollarnoten mit niedrigem Nennwert.

Mit der Verurteilung des Bündners werden nun jedoch schlagartig zwischen 24 und 25 Banknoten fast aller Nennwerte (1 bis 100 Dollar) in der Statistik auftauchen.


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