Empfehlung des Bundes Jüngere sollen Booster-Impfung «nur in Einzelfällen» bekommen

SDA/uri

4.11.2021 - 16:08

Eine junge Frau erhält eine Corona-Impfung: Personen zwischen 16 und 64 Jahren sollen eine Impfauffrischung laut dem Bund nur in Einzelfällen bekommen. (Symbolbild)
Eine junge Frau erhält eine Corona-Impfung: Personen zwischen 16 und 64 Jahren sollen eine Impfauffrischung laut dem Bund nur in Einzelfällen bekommen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Letzte Woche gab Swissmedic grünes Licht für Booster-Impfungen gegen Covid-19. Der Bund konkretisiert nun den Personenkreis, dem eine Auffrischung empfohlen wird. Für all jene zwischen 16 und 64 Jahren soll sie demnach nur in Einzelfällen kommen. 

4.11.2021 - 16:08

Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren sollen sich «nur in Einzelfällen» und bei «chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko» ein drittes Mal impfen lassen. Das ist den am Donnerstag offiziell aufgeschalteten Impfempfehlungen des Bundes zur Auffrischimpfung zu entnehmen.

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hatte vergangene Woche grünes Licht gegeben für mRNA-Auffrischungsimpfungen. Zugelassen wurden Drittimpfungen der beiden Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna «für besonders gefährdete Personen» und «für Menschen mit geschwächtem Immunsystem» ab 12 Jahren.



Nun haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) konkretisiert, wem tatsächlich empfohlen wird, sich eine dritte Impfdosis verabreichen zu lassen. Kurz gesagt sind es drei Personengruppen: alle über 65-Jährigen; alle Bewohnerinnen/Bewohner und Betreute in Alters- und Pflegeheimen (auch unter 65-Jährige); sowie «besonders gefährdete Personen» zwischen 16 und 64 Jahren.

Drei Personengruppen für dritte Impfung vorgesehen

Zu der dritten Kategorie fügt der Bund an, dass «nur in Einzelfällen» und bei «chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko» eine Drittimpfung angebracht sei, wenn die Betroffenen eine solche wünschten. In diesen Fällen solle mit der Ärztin oder dem Arzt das hohe Risiko für schwere Covid-19 Erkrankungen gegenüber den noch relativ begrenzten Verträglichkeitsdaten der Auffrischimpfung abgewogen werden.



Oder anders ausgedrückt: Die Auffrischimpfung wird besonders gefährdeten Personen unter 65 Jahren von Ekif und BAG nicht generell empfohlen, «da sie wie alle andern vollständig geimpften Personen im Alter unter 65 Jahren nach wie vor noch sehr gut vor schwerer Erkrankung geschützt sind».

Schliesslich wird schwer immungeschwächten Personen zwischen 12 und 15 Jahren noch keine Auffrischimpfung empfohlen. Diesen Betroffenen werden bereits heute drei Dosen für eine Grundimmunisierung verabreicht. Die Indikation und der optimale Zeitpunkt für eine vierte Impfung seien noch nicht festgelegt.

SDA/uri