Betrug als TatbestandBund reicht Strafanzeige gegen BLS und VBL ein
SDA
24.11.2020
Der Bund reicht gegen die BLS und die Luzerner Verkehrsbetriebe Strafanzeige ein. Der Grund: Sie hätten zu hohe Subventionen erwirkt.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat gegen die BLS und die Luzerner Verkehrsbetriebe (VBL) Strafanzeige eingereicht. Die Betriebe hätten Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erwirkt, teilte das BAV am Dienstag mit.
Die Anzeigen gegen die Verantwortlichen der beiden Verkehrsunternehmen seien in Absprache mit den ÖV-Verantwortlichen der Kantone Bern und Luzern eingereicht worden. Als Tatbestand stehe in beiden Fällen Betrug im Vordergrund, heisst es weiter.
Wie es beim BAV auf Anfrage hiess, lassen sich noch keine bestimmten Personen identifizieren. Deshalb würden sich die Anzeigen vorerst gegen Unbekannt oder ganz allgemein gegen die handelnden Personen und Organe der Unternehmen richten.
Verkaufte Halbtax-Abos nicht budgetiert
Im Februar war bekannt geworden, dass die BLS Verkäufe von Halbtax-Abos im Libero-Verbund über mehrere Jahre nicht budgetiert hatte. Dadurch erhielt das Unternehmen in der Folge zu hohe Abgeltungen von Bund und Kantonen für den regionalen Personenverkehr. Die BLS musste dem Bund 43,6 Millionen Franken an Subventionen zurückzahlen.
Die BLS äusserte ihr Bedauern angesichts der gegen sie eingereichten Strafanzeige. Die von der BLS in Auftrag gegebene externe Untersuchung beim Beratungsunternehmen PWC enthalte keine Hinweise für strafrechtlich relevante Sachverhalte, teilte das Bahnunternehmen mit. Man werde die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden jedoch unterstützen.
Gewinne nicht ausgewiesen
Den VBL wirft das BAV vor, im subventionierten ÖV Gewinne erzielt und diese gegenüber den Bestellern nicht ausgewiesen zu haben. Vergangenen Freitag stellte die Stadt Luzern einen externen Untersuchungsbericht vor, der zum Schluss kam, dass sich die VBL-Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Holding-Struktur nicht korrekt verhalten hatten. Der Verwaltungsrat trat daraufhin zurück.
Bereits 2019 hatte der Verkehrsverbund Luzern (VVL) als Besteller der Leistungen 16 Millionen Franken zurückgefordert. Dieses Geld sei in den Jahren 2010 bis 2017 von den VBL zu viel verrechnet worden. Auch der VVL teilte mit, er werde in Abstimmung mit dem BAV Anzeige einreichen.
Die VBL teilten mit, dass der mittlerweile zurückgetretene Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung eine Strafuntersuchung begrüssten. Damit könnte die Rechtslage geklärt werden. Das Unternehmen werde volle Transparenz gewähren. Die Rücktritte der Verwaltungsräte änderten nichts daran, dass sie sich als Privatpersonen der Klärung durch eine Strafuntersuchung stellen.