Nachgebessert Bund bezahlt Testkosten für enge Kontaktpersonen doch wieder

gbi

4.2.2022

In Alters- uns Pflegeheimen sei es besonders wichtig, dass sich Kontaktpersonen weiterhin testen lassen, findet der Bundesrat. (Symbolbild)
In Alters- uns Pflegeheimen sei es besonders wichtig, dass sich Kontaktpersonen weiterhin testen lassen, findet der Bundesrat. (Symbolbild)
Bild: dpa

Wer Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, muss nicht mehr in Quarantäne – dafür muss er oder sie auch die Kosten für einen Test selber bezahlen. In gewissen Fällen übernimmt jetzt aber doch wieder der Bund. 

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Als einer der ersten Lockerungsschritte fiel die Kontaktquarantäne am Donnerstag weg. Auch wer engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, muss in der Konsequenz die Kosten für einen PCR-Test selber tragen. Dies macht der Bundesrat nun wieder rückgängig.

Für gewisse Personen sei auch nach Aufhebung der Kontaktquarantäne ein solcher Test wichtig, teilte der Bundesrat am Freitag zur Begründung mit. Deshalb übernimmt er in gewissen Fällen die Testkosten weiterhin. 

Als Beispiele genannt werden das Personal in Alters- und Pflegeheimen sowie von Spitälern. Diese Betriebe seien darauf angewiesen, dass «Kontaktpersonen von bestätigten Fällen weiterarbeiten können, sich aber individuell testen lassen können», heisst es in der Mitteilung. Auch für besonders gefährdete Personen, etwa solche, die sich in einer Chemotherapie befänden, sei die frühe Diagnostik «sehr wichtig».

Die Testkosten werden auch für Menschen übernommen, die mit Infizierten im selben Haushalt leben oder «in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten», heisst es in der Verordnung.

Die entsprechende Anpassung der Covid-19-Verordnung trete rückwirkend auf den Donnerstag in Kraft.

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