AutoimporteureBund will CO₂-Tricksereien ein Ende setzen
tafu
22.6.2020
Um Sanktionen zu umgehen, haben Autoimporteure bisher kreativ getrickst. Der Bund will ihnen das Schummeln nun deutlich erschweren.
Um die CO₂-Vorgaben des Bundes zu erreichen, legen Autoimporteure teilweise einiges an Ideenreichtum an den Tag. Auf die im März vom Bund vorgetragenen Vorwürfe, es handle sich um «rechtsmissbräuchliche Aktivitäten», reagierten die Schweizer Autoimporteure empört, man stehe zu Unrecht am Pranger, hiess es.
Der Vorwurf: Elektroautos und temporär umgebaute Fahrzeuge werden missbraucht, um auf dem Papier ihre Klimabilanz zu verbessern und so Bussen zu umgehen. Gegen geltendes Recht verstösst dieses Vorgehen zwar nicht, doch da es nicht im Sinne des CO₂-Gesetztes ist, wird es als rechtsmissbräuchlich eingestuft.
Nun soll dieser Vorgehensweise ein Ende bereitet werden. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, will Umweltministerin Simonetta Sommaruga zusammen mit dem Gesamtbundesrat die Möglichkeiten der Autoimporteure, für das Klimaziel zu tricksen, einschränken.
Bisheriges Vorgehen wird gesetzeswidrig
Die erste Einschränkung zielt auf das Vorgehen bei Elektroautos. Importeure führen diese in die Schweiz ein und setzen sie formell in Verkehr. Ohne tatsächliche Nutzung werden die Fahrzeuge kurze Zeit später wieder aus dem Verkehr genommen und ins Ausland exportiert. So bessern Importeure die Klimabilanz ihrer Neuwagenflotte auf – denn ein E-Auto fährt CO₂-frei.
Dieses Vorgehen bietet den Importeuren ausserdem die Möglichkeit, Fahrzeuge mit hohen Emissionen ohne Sanktionen in Verkehr zu setzen. In Zukunft werde es ihnen allerdings um einiges schwieriger gemacht: Ein Auto dürfe dann nur noch für die Bilanz angerechnet werden, wenn es wirklich durch einen Endkunden genutzt werde. Sollte das nicht der Fall sein, gelte das Vorgehen als gesetzwidrig.
Anreize werden kleiner
Klimaziele waren bisher nicht für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper definiert. Genau diese Tatsache machen sich Importeure ebenfalls zunutze. Bei Personenwagen werden Rückbank und Gurte ausgebaut, schon gelten diese als leichte Nutzfahrzeuge. Kurz nachdem das Fahrzeug in Verkehr gesetzt wurde, baut man es zurück und lässt es innerhalb kurzer Zeit als Personenwagen erneut zu. So gilt es nicht mehr als Neuwagen und zahlt nicht auf die CO₂-Bilanz des Importeurs ein.
Auch diesem Vorgehen will der Bund nun Einhalt gebieten: Zukünftig könnten Fahrzeuge nur auf die Flottenbilanz des Importeurs angerechnet werden, wenn sie entsprechend ihrer erstmaligen Zulassung genutzt werden.
Durch die Änderungen des Bundes sollen die Tricksereien auch im Vorfeld bekämpft werden, erklärt Sebastian Dickenmann, stellvertretender Leiter der Sektion Energieeffizienz Verkehr beim Bundesamt für Energie. «Die Anreize für Umgehungsversuche sind im Vornherein kleiner, wenn dies per Verordnung nicht akzeptiert ist.»
Innovative Umgehung statt innovativer Antriebe
Bei 300’000 Neuzulassungen pro Jahr sind von der Schummelei schätzungsweise nur eine dreistellige Zahl betroffen. Das ist zwar ein durchaus geringer Anteil, doch dieser könnte steigen. Denn mit strengeren CO₂-Zielen für Neuwagen in der Zukunft wird die Verlockung, Schlupflöcher zu nutzen, deutlich steigen.
Mit vermehrter Überwachung und Kontrolle des Neuwagenmarktes wolle der Bund die Einhaltung der neuen Regeln sicherstellen. Wird ein Importeur trotzdem bei einer Schummelei erwischt, werde die Abrechnung um die entsprechenden Fahrzeuge korrigiert, die Bilanz des Importeurs verschlechtert sich.
GLP-Chef und Präsident des Elektromobilitätsverbandes Swiss E-Mobility Jürg Grossen begrüsst die neuen Regelungen, die der Bundesrat im Rahmen der Teilrevision der CO₂-Verordnung plant. Die «Auspfufflobby» habe statt auf innovative und umweltfreundliche Antriebskonzepte auf innovative Umgehungsmodelle gesetzt. Das müsse ein Ende haben. Mit der neuen Lösung «kann endlich ein Schlupfloch geschlossen werden».