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Flughäfen gegen Anwohner – Streit um Start- und Landezeiten erreicht Bern
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Heikle Reform

Flughäfen gegen Anwohner – Streit um Start- und Landezeiten erreicht Bern

Der Nationalrat wird sich am kommenden Montag mit einer Revision des Luftfahrtgesetzes befassen. Die Vorlage sieht vor, die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich gesetzlich zu verankern. (Archivbild)

Der Nationalrat wird sich am kommenden Montag mit einer Revision des Luftfahrtgesetzes befassen. Die Vorlage sieht vor, die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich gesetzlich zu verankern. (Archivbild)

Keystone

Die Betriebszeiten der Schweizer Landesflughäfen lösen unter der Bundeshauskuppel Diskussionen aus. Die Landesregierung will – unterstützt vom bürgerlichen Lager – diese Zeiten gesetzlich absichern. Die Linke kritisiert die Vorlage scharf.

Dominik Müller
Keystone-SDA

Dominik Müller, Keystone-SDA

13.06.2026, 09:30•13.06.2026, 10:04

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Nationalrat berät kommende Woche über eine Revision des Luftfahrtgesetzes, die die heutigen Betriebszeiten der Flughäfen Zürich und Genf gesetzlich absichern soll.
  • Gegner befürchten, dass dadurch der Handlungsspielraum von Kantonen und Anwohnern eingeschränkt und der Lärmschutz geschwächt wird.
  • Befürworter argumentieren, die Vorlage sorge für mehr Rechtssicherheit und sichere die internationale Anbindung sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Der Nationalrat wird sich am kommenden Montag mit einer Revision des Luftfahrtgesetzes befassen. Die Vorlage sieht vor, die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich als «betriebliche Besitzstandgarantie» gesetzlich zu verankern.

Hinter diesem juristischen Begriff steckt laut Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) ein zentraler Streitpunkt der Revision. In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte sie, die Betriebszeiten könnten auf Bundesebene «in Stein gemeisselt» werden. Dadurch werde es schwieriger, auf lokaler Ebene noch über diese Zeiten zu verhandeln.

Der ebenfalls von Keystone-SDA kontaktierte Nationalrat Alex Farinelli (FDP/TI) unterstützt die Reform hingegen. Seiner Ansicht nach geht es «nicht darum, den Flughäfen einen Freipass zu erteilen oder alle anderen Interessen hintanzustellen». Der Schutz vor Lärm und die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner blieben legitim und müssten weiterhin berücksichtigt werden.

Volkswillen respektieren

Klopfenstein Broggini betonte zudem, die Reform entferne sich vom Volkswillen. Die Genfer Bevölkerung hatte 2019 eine Volksinitiative angenommen, die verlangt, dem urbanen Charakter des Flughafens Genf-Cointrin Rechnung zu tragen. Der Flughafen ist eine öffentlich-rechtliche Institution, da der Kanton Genf alleiniger Eigentümer ist.

Ziel der Initiative war es, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen zu schaffen. Gleichzeitig sollten die Belastungen für Bevölkerung und Umwelt begrenzt werden. Umgesetzt wurde die Initiative im Rahmen einer Gesetzesrevision, die 2022 in Kraft trat.

Dadurch sei eine «Form demokratischer Steuerung» des Flughafens Genf geschaffen worden, sagte die Grünen-Politikerin, die auch Co-Präsidentin der Koalition Luftverkehr, Umwelt und Gesundheit (Klug) ist. Heute gebe es Spielraum, um über Betriebszeiten zu diskutieren. Die Anwohner setzen sich insbesondere für eine nächtliche Ruhepause ein.

Abwägung der Interessen

Derzeit starten und landen Flugzeuge in Genf zwischen 06.00 Uhr und Mitternacht. Bei Verspätungen sind Ausnahmen bis 00.30 Uhr möglich. Zwar würdigte Klopfenstein Broggini die Bemühungen, die Zahl der Abendstarts zu reduzieren, kritisierte aber weiterhin zu viele Ausnahmen bei späten Landungen.

Ein Raum für Diskussionen und eine sorgfältige Interessenabwägung seien wichtig, so die Genfer Nationalrätin. Das komme auch dem Flughafen zugute, der sich in sein Umfeld integrieren müsse, da er von Wohngebieten umgeben sei.

Anders präsentiert sich die Lage beim mehrheitlich privat geführten Flughafen Zürich. Der Flughafen Basel-Mülhausen wiederum wird nach französischem Recht verwaltet.

Föderalismus infrage gestellt

Klopfenstein Broggini sieht zudem ein föderalistisches Problem. Die Gesetzesänderung verschaffe dem Bund mehr Kontrolle und entziehe den Kantonen Kompetenzen.

Zwar habe der Bund bei Landesflughäfen mitzureden, doch diese befänden sich auf kantonalem Gebiet und stünden in direkter Wechselwirkung mit ihrer Umgebung, argumentierte Klopfenstein Broggini. Deshalb müssten die Zuständigkeiten der betroffenen Kantone verteidigt werden.

In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung stellte der Kanton Genf die Verfassungsmässigkeit eines zeitlich unbegrenzten Bestandsschutzes ohne Möglichkeit einer Überprüfung infrage. Er verlangte eine zeitliche Begrenzung sowie Vorbehalte im Umweltrecht. Insgesamt unterstützte der Kanton das Projekt jedoch.

Klarere Verfahren

Farinelli sprach seinerseits von einer besseren Aufgabenverteilung. Ziel sei es, Verfahren zu vereinfachen, die heute in der Verantwortung der Kantone liegen, obwohl diesen nicht immer die nötige technische Kompetenz zur Verfügung stehe.

Mit der Reform gehe es nicht darum, die Rechte der Flughäfen auszubauen, sondern darum, ihnen auch künftig einen Betrieb unter vergleichbaren Bedingungen wie heute zu ermöglichen, sagte der Tessiner Politiker. Die bestehenden Betriebsbedingungen dürften nicht «schleichend» infrage gestellt werden.

Er plädiert für klarere Verfahren und damit für mehr Rechtssicherheit. In der Luftfahrt seien Betriebszeiten «kein blosses technisches Detail», betont Farinelli.

Sie hätten direkten Einfluss auf das Funktionieren des Netzwerks und auf die Fähigkeit der Schweiz, gute internationale Verbindungen aufrechtzuerhalten. Würden diese Zeiten nicht garantiert, drohten dem Land «ernsthafte Probleme bei der Anbindung und letztlich bei der Wettbewerbsfähigkeit».


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