Umstrittene Pestizide Bund will Grenzwert für Glyphosat um das Hundertfache erhöhen

jfk

19.9.2018

Ein Traktor bringt auf einem Feld Glyphosat. Das Herbizid kommt in der Regel als Nacherntebehandlung bzw. vor der Aussaat zum Einsatz. Es dient zur Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft. (Archiv)
Ein Traktor bringt auf einem Feld Glyphosat. Das Herbizid kommt in der Regel als Nacherntebehandlung bzw. vor der Aussaat zum Einsatz. Es dient zur Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft. (Archiv)
Keystone/Steven Lüdtke

Gemäss der revidierten Gewässerschutzverordnung will der Bund den Grenzwert bei 25 Pestiziden zum Teil um ein Vielfaches erhöhen. Bei dem umstrittenen Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat würde das eine Erhöhung um das Hundertfache bedeuten. Politiker und Verbände bewerten den Plan sehr unterschiedlich.

Laut der neuen Verordnung würde die absolute Obergrenze für einzelne Giftstoffe pro Liter Wasser bei 10 Mikrogramm liegen. Heute beträgt der Anforderungswert für sämtliche Pestizide 0,1 Mikrogramm. Der neue Grenzwert würde auch für das heftig diskutierte Herbizid Glyphosat gelten. Die brisanten Pläne hat der Bund Ende August in die Ämterkonsultation übermittelt. Laut SRF liegt der verwaltungsinterne Entwurf der «Rundschau» vor.

Mit der Revision der Gewässerschutzverordnung möchte der Bund für jeden Wirkstoff individuelle Grenzwerte festlegen. Es soll zwischen kurzfristigen und langfristigen Belastungen der Flüsse und Bäche unterschieden werden. Für Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) ist das Vorhaben «inakzeptabel», wie die Nationalrätin dem «SRF» sagte. Sie sieht Pestizide als Ursache für ein erhöhtes Vogel- und Insektensterben in der Schweiz und fordert strengere statt grosszügigere Obergrenzen.

Nationalrat Beat Jans (SP/BS) bezeichnet den Vorstoss gar als «strohdumm». Der Plan des Bundes findet im Parlament jedoch auch Zustimmung. Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE) verweist auf detaillierte Studien zum Glyphosat und vertraut den Wissenschaftlern. Auch Nationalrat Werner Salzmann (SVP/BE) glaubt der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundesamtes für Umwelt. Es sei richtig, der Landwirtschaft Hilfsstoffe zur Verfügung zu stellen, um Qualität und Quantität der Produkte zu erhöhen.

Kritik erntet das Vorhaben auch beim Bauernverband. Der Präsident und St. Galler CVP-Nationalrat Markus Ritter lehnt das Vorhaben ab. Auch die Bauern müssten ihren Beitrag für saubere Gewässer in der Schweiz leisten. Das Bundesamt für Umwelt konstatiert in Erläuterungen zu der geplanten Revision, diese Stoffe seien in Gewässern «verhältnismässig wenig toxisch». Die neuen Grenzwerte seien wissenschaftlich fundiert und nach internationalen Standards bemessen worden. Gemäss dem Verordnungsentwurf sollen die neuen Grenzwerte ab dem 1. Januar 2019 gelten.

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