Ab Januar 2026 zu sehen Bund führt neues Strassensignal ein – das bedeutet es

zis

14.2.2024

Mit diesem Signal wird künftig deutlich gemacht, auf welchen Strassen Lastwagen über Assistenzsysteme verfügen müssen.
Mit diesem Signal wird künftig deutlich gemacht, auf welchen Strassen Lastwagen über Assistenzsysteme verfügen müssen.
Bild: Astra

Ab 2026 müssen Lastwagen auf gewissen Strecken über Assistenzsysteme verfügen. Deswegen führt der Bund nun neue Signale auf Schweizer Strassen ein.

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  • Ab 2026 gilt eine neue Strassenverkehrsordnung.
  • Lastwagen und Busse auf Transitstrecken müssen dann auf gewissen Strecken über Assistenzsysteme verfügen.
  • Nun hat der Bund den Entwurf dazu vorgestellt.

Der Bundesrat will neue Signale für den Lastwagenverkehr auf Schweizer Transitstrecken einführen. Das teilte die Landesregierung am Mittwochmorgen mit. 

Grund ist eine Standesinitiative des Kantons Tessin. Diese verlangt, dass Lastwagen und Busse, die nicht über gewisse Assistenzsysteme verfügen, die Transitstrassen in den Schweizer Alpen nicht befahren dürfen. So sollen auf gewissen Strecken Systeme wie ein elektronisches Fahrdynamikregelsystem, ein Notbremsassistenzsystem oder ein Spurhaltewarnsystem vorgeschrieben werden.

Demnach soll künftig auf Transitstrecken in den Schweizer Alpen ein neues Signal montiert werden. Dieses markiert den Beginn einer Strecke mit Ausrüstungspflicht. Gleichzeitig soll auch das durchgestrichene Signal eingeführt werden, welches das Ende einer solchen Strecke markiert.

Grosse Transitrouten betroffen

Laut dem Bund handelt es sich bei den Signalen noch um Entwürfe. Das definitive Signal könne von den Vorschlägen abweichen.

Betroffen von der neuen Regelung sind die grossen Transitrouten im Alpengebiet. Namentlich sind das die Gotthard- und San-Bernardino-Route. Aber auch beim Simplon und beim Grossen St. Bernhard werden die neuen Signale künftig zu sehen sein. Lastwagen dürfen die Strecken dann nur noch befahren, wenn sie über die vorgeschriebenen Assistenzsysteme verfügen. Für gewisse Fahrzeuge soll es aber Ausnahmen geben.

Die neue Signalordnung soll zeitgleich mit dem neuen Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten.