Fifa-Affäre Bundesanwalt Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Boss ermitteln

5.5.2021

Stefan Keller wurde zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt, hier im Juli 2020 im Gericht in Sarnen. 
Stefan Keller wurde zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt, hier im Juli 2020 im Gericht in Sarnen. 
Bild: Keysteone/Urs Flüeler

Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln. Grund sind öffentliche Äusserungen Kellers zum Verfahren.

Das Bundesstrafgericht hat am Mittwoch entschieden, dass der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller nicht mehr gegen Fifa-Chef Gianni Infantino ermitteln darf. Die Beschwerdekammer des Gerichts in Bellinzona hat ein Ausstandsbegehren von Infantino gutgeheissen. 

Die Beschwerdekammer stützt ihren Entscheid auf Aussagen Kellers in drei Medienmitteilungen und eine Aussage in einer juristischen Fachzeitschrift. Sie sah dadurch Ausstandsgründe für Keller als gegeben an. Die Unbefangenheit des ausserordentlichen Bundesanwalts gegen den Fifa-Präsidenten dürfe zu Recht bezweifelt werden.

Nicht eingetreten ist die Kammer auf ein Begehren Infantinos, alle bisherigen Amtshandlungen gegen ihn durch Keller seien für nichtig zu erklären.