ImmunitätBundesanwaltschaft darf gegen Köppel vorläufig nicht ermitteln
gg, sda
30.6.2022 - 14:36
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die Immunität von Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) nicht aufheben. Sie widerspricht damit ihrer Schwesterkommission aus dem Nationalrat. Die Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dürfen vorerst nicht anlaufen.
Keystone-SDA, gg, sda
30.06.2022, 14:36
30.06.2022, 14:47
SDA
Die Ständeratskommission fasste ihren Beschluss deutlich – mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N). Diese hatte Mitte Mai mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Immunität von Köppel aufzuheben.
Bleibt die Nationalratskommission dabei, wird sich wiederum die Ständeratskommission damit befassen müssen. Die Aufhebung der Immunität ist dann vom Tisch, wenn beide Kommissionen übereinstimmend oder eine Kommission zwei Mal in Folge dagegen stimmen.
Nationalrat Köppel wird vorgeworfen, am im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.
In Abwägung der Interessen an der Strafverfolgung und den institutionellen Interessen des Parlaments kommt die Ständeratskommission nach eigenen Angaben zum Schluss, «dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft». Es ergebe keinen Sinn, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss des Kommissionsgeheimnisses beschäftigen müsse.
Die Ständeratskommission schlägt der IK-N deshalb vor, dem Büro des Nationalrates zu beantragen, dass dieses die Verhängung von Disziplinarmassnahmen gegen Nationalrat Köppel prüfen soll.
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