Aussagen zu GeiselnahmenBundesrat will keine Strafuntersuchung gegen Leuenberger
gbi
28.4.2021
Die Bundesanwaltschaft wird nicht zu einer Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger ermächtigt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung von heute entschieden.
28.04.2021, 13:32
28.04.2021, 13:57
gbi
In der Causa Leuenberger geht es brisante Aussagen des Alt Bundesrats, die er in einem Zeitungsinterview vom Februar dieses Jahres gemacht hatte. Moritz Leuenberger hatte gesagt, die Schweiz habe bei Geiselnahmen Lösegelder bezahlt.
Die Bundesanwaltschaft sah darin eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses und reichte beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Antrag auf Strafverfolgung ein. In seiner Sitzung vom heutigen Mittwoch entschied der Bundesrat jedoch, dass er die BA nicht dazu ermächtige, wie aus einem Communiqué hervorgeht.
Seinen Entscheid begründet der Bundesrat mit seiner Politik, «dass die Schweiz in Entführungsfällen kein Lösegeld bezahlt.» Weitergehende Informationen zur bundesrätlichen Strategie in Entführungsfällen werden nicht öffentlich kommuniziert, «weil dies die Position der Schweiz in Verhandlungen schwächen und betroffene Schweizer Bürgerinnen und Bürger gefährden könnte».
Nicht im Interesse des Landes
Ein Strafverfahren gegen Leuenberger würde auch zu einer detaillierten Auseinandersetzung mit der Strategie des Bundesrates in Entführungsfällen führen. «Vor diesem Hintergrund beurteilt der Bundesrat eine Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger wegen Amtsgeheimnisverletzung als nicht mit den Interessen des Landes vereinbar», schreibt der Bundesrat. «Er hat daher entschieden, das Ermächtigungsersuchen der Bundesanwaltschaft abzulehnen.»
Leuenberger wurde 1995 für die SP in den Bundesrat gewählt. Bis zu seinem Rücktritt 2010 stand er dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor.