Der Kanton Tessin muss noch einmal über eine Initiative abstimmen, die im vergangenen Jahr knapp angelehnt wurde. Das Bundesgericht befand, dass die Abstimmungsbroschüre ungenau informierte und erklärt das Ergebnis darum für ungültig.
29.04.2021, 11:28
29.04.2021, 11:56
SDA/tjb
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Abstimmung über eine Tessiner Volksinitiative gutgeheissen. Die Abstimmung wird annulliert und muss wiederholt werden, wie die Tessiner Regierung mitteilt.
Der Rekurs des Initanten Giorgio Ghiringhelli betreffe die Informationsbroschüre zur Initiative «Le vittime di aggressioni non devono pagare i costi di una legittima difesa». In der Broschüre heisse es, die Initiative führe zu einer Ungleichbehandlung und verletze Bundesrecht. Gemäss Bundesgericht sei diese Formulierung ungenau, schreibt die Regierung. Die Abstimmung werde deshalb für ungültig erklärt.
Das Tessiner Stimmvolk hatte die Volksinitiative am 9. Februar 2020 mit 50,26 Prozent abgelehnt. 41282 Personen hatten gegen, 40856 Personen für die Initiative gestimmt.
Im Zentrum der Beschwerde steht eine Formulierung aus der Abstimmungsbroschüre. Dort heisse es, die Initiative führe zu einer Ungleichbehandlung und verletze Bundesrecht. Gemäss Bundesgericht sei diese Formulierung ungenau, schreibt die Regierung. Die Abstimmung werde deshalb annulliert und müsse wiederholt werden.
Das Bundesgericht habe auch die Abstimmungskampagne untersucht und sei zum Schluss gekommen, dass die vom Rekurrenten ins Feld geführten Punkte zu wenig ausgeglichen worden seien und folglich keine Ausgewogenheit der Information bestanden habe. Aufgrund des knappen Resultats bestehe der Verdacht, dass der Ausgang der Abstimmung «stark beeinflusst» worden sei, heisst es im Communiqué weiter.
Als mögliches neues Abstimmungsdatum gibt die Tessiner Regierung den 26. September des laufenden Jahres an.