Bundesgericht entscheidet Zürcherin nimmt Post nicht an – 2000 Franken Busse

Sven Ziegler

10.2.2026

Die Frau nahm zahlreiche Post-Sendungen nicht an. 
Die Frau nahm zahlreiche Post-Sendungen nicht an. 
KEYSTONE

Eine Frau aus Zürich nahm am Postschalter nur jene Briefe entgegen, die ihr passten – Gerichtspost liess sie konsequent zurückgehen. Das Bundesgericht hat nun genug und verhängt eine Busse.

Sven Ziegler

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  • Eine Zürcherin verweigerte systematisch die Annahme von Gerichtspost und selektierte Briefe am Postschalter.
  • Das Bundesgericht wertet dieses Verhalten als Verstoss gegen Treu und Glauben und verhängt eine Busse von 2000 Franken.
  • Zusätzlich muss die Frau 3000 Franken Prozesskosten bezahlen; in Lausanne sind rund 200 Dossiers unter ihrem Namen registriert.

Eine Frau aus Zürich ist mit einer besonderen Strategie vorgegangen, um sich gegen unliebsame Verfahren zu wehren: Sie holte eingeschriebene Sendungen zwar am Postschalter ab – nahm jedoch nur jene Briefe entgegen, die ihr genehm erschienen. Amtliche Schreiben vom Gericht liess sie mit dem Vermerk «Annahme verweigert» zurückgehen. 

Wie aus einem Entscheid des Bundesgerichts hervorgeht und aus dem der «Beobachter» zitiert, wurde dieses Verhalten von Postmitarbeitenden dokumentiert und den Behörden gemeldet. Die Frau habe systematisch selektiert und einzelne Sendungen bewusst nicht angenommen.

Auslöser des jüngsten Verfahrens waren offene Beiträge an eine Stockwerkeigentümergemeinschaft. Nachdem sie vor Bezirks- und Obergericht unterlag, gelangte die Frau erneut ans Bundesgericht. Dieses verlangte – wie üblich – einen Kostenvorschuss. Die entsprechende Zahlungsaufforderung wurde jedoch nicht fristgerecht beglichen.

Seltene Massnahme des Bundesgerichts

Die Betroffene machte geltend, die Postzustellung sei fehlerhaft erfolgt. Das Bundesgericht folgte dieser Darstellung nicht. Es hielt fest, die siebentägige Abholfrist diene dazu, berufstätigen oder abwesenden Personen den Empfang eingeschriebener Sendungen zu ermöglichen – nicht aber, um am Schalter selektiv über die Annahme zu entscheiden.

Ein solches Verhalten verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Wer gezielt Gerichtspost zurückweise, könne sich später nicht auf fehlende Kenntnis berufen.

Das höchste Gericht griff deshalb zu einer selten angewandten Massnahme: Es verhängte eine Ordnungsbusse von 2000 Franken. Zusätzlich auferlegte es der Frau Prozesskosten von 3000 Franken. Auf die materiellen Fragen rund um die Eigentümerbeiträge trat das Gericht mangels fristgerechter Zahlung des Kostenvorschusses nicht ein.

Unter dem Namen der Beschwerdeführerin wurden in den vergangenen Jahren laut Entscheid rund 200 Dossiers beim Bundesgericht geführt.

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