«Jeder durfte selbst entscheiden»Bundesgericht verurteilt Chefärztin wegen lascher Maskenpflicht
Lea Oetiker
9.1.2026
Kurz nach dem ersten Prozess hatte die Ärztin Braunwald GL verlassen und eine neue Stelle in Graubünden angenommen.
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Die ehemalige Chefärztin der Rehaklinik Braunwald GL wurde wegen mangelhaften Corona-Schutzmassnahmen schuldig gesprochen. Sie hatte bis zuletzt ihre Verantwortung bestritten.
Die ehemalige Chefärztin der Rehaklinik Braunwald GL ist auch vor Bundesgericht mit ihrer Beschwerde gescheitert und wegen unzureichender Corona-Schutzmassnahmen schuldig gesprochen worden.
Das Gericht sah sie als oberste Verantwortliche für die Umsetzung der Regeln in der Klinik.
Die Ärztin hatte bereits 2023 Braunwald verlassen und arbeitet inzwischen wieder in einer Privatklinik in Graubünden.
Die ehemalige Chefärztin der Rehaklinik Braunwald GL ist mit ihrer Beschwerde gegen ein Urteil des Glarner Obergerichts vor dem Bundesgericht gescheitert. Damit steht rechtskräftig fest: Die Ärztin ist schuldig, während der Coronapandemie Schutzmassnahmen in der Klinik unzureichend umgesetzt zu haben, schreibt die «Südostschweiz».
Der Fall geht auf das Jahr 2021 zurück. Damals waren bei einer Reihentestung in der Rehaklinik Braunwald 20 der knapp 100 getesteten Personen positiv auf das Coronavirus. Laut Untersuchungen des Kantons Glarus wurden Maskenpflicht, Abstandsregeln und Desinfektionsmassnahmen nur ungenügend beachtet. Auch Mitarbeitende in leitenden Positionen hätten keine oder falsch getragene Masken getragen.
Zwei ehemalige Patientinnen berichteten in Leserbriefen von einer «liberalen» Umsetzung der Maskenpflicht. «Jede und jeder durfte selbst entscheiden», hiess es etwa in einem der Leserbriefe.
Die Chefärztin bestritt durch alle Instanzen ihre Verantwortung und argumentierte, dass die Betreiberfirma Zurzach Care für das Schutzkonzept zuständig gewesen sei, heisst es weiter in der Zeitung.
Bundesgericht bestätigt das Urteil
Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Einschätzung der Vorinstanzen, wonach sie als ärztliche Leiterin vor Ort die oberste Verantwortung getragen habe. Es sei ihre Pflicht gewesen, das Personal über die Massnahmen zu informieren, zu schulen und deren Umsetzung zu überwachen.
Für die unzureichende Umsetzung der Coronaauflagen war die Ärztin zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Die Gerichtskosten summierten sich nach drei Instanzen jedoch auf 6200 Franken.
Kurz nach dem ersten Prozess hatte die Ärztin Braunwald verlassen und eine neue Stelle in Graubünden übernommen. Seit Ende 2024 ist sie in einer anderen Privatklinik des Kantons als Chefärztin tätig.