Dorf-Konflikt seit 16 Jahren Weg blockiert, Streit eskaliert – jetzt mischt sich das Bundesgericht ein

Sven Ziegler

13.2.2026

Seit Jahren ist ein Weg in Gais AR gesperrt. (Themenbild)
Seit Jahren ist ein Weg in Gais AR gesperrt. (Themenbild)
IMAGO/CHROMORANGE

Ein seit 16 Jahren schwelender Nachbarschaftskonflikt in Gais AR erreicht erneut eine juristische Wendung. Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Ausserrhoder Obergerichts auf und verlangt eine neue Prüfung.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Bundesgericht hebt ein Urteil des Ausserrhoder Obergerichts im Wegrechtsstreit von Gais auf.
  • Die Lausanner Richter sehen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.
  • Der Fall geht zur erneuten Beurteilung zurück nach Appenzell Ausserrhoden.

Ein Streit um eine Zufahrt an der Rotenwiesstrasse in Gais beschäftigt die Gerichte seit mehr als anderthalb Jahrzehnten. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass das Verfahren nochmals aufgerollt werden muss, wie die «Appenzeller Zeitung »schreibt. 

Ausgangspunkt des Konflikts ist eine Baubewilligung aus dem Jahr 1975. Damals durfte ein Grundeigentümer ein Einfamilienhaus errichten und die bestehende Zufahrt über das Nachbargrundstück mitbenutzen. Eine formelle Absicherung in Form einer eingetragenen Dienstbarkeit erfolgte jedoch nicht. Über viele Jahre blieb diese Praxis unangefochten.

Erst mit einem Eigentümerwechsel im Jahr 2008 eskalierte die Situation. Die neuen Besitzer entfernten bauliche Elemente der Zufahrt und sperrten den Weg. Der betroffene Nachbar versuchte daraufhin, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Parallel dazu kam es im Zusammenhang mit einem Bauprojekt für eine Gartenanlage zu weiteren Auseinandersetzungen.

Bundesgericht weist Entscheid zurück

Mehrere kantonale Instanzen befassten sich mit der Frage, ob ein öffentlich-rechtliches Notwegrecht zu gewähren sei und wie die Erschliessung konkret auszugestalten wäre. Das Ausserrhoder Obergericht bestätigte schliesslich eine Lösung, die eine Zufahrt über das umstrittene Grundstück vorsah.

Gegen diesen Entscheid gelangten die Eigentümer an das Bundesgericht. Sie machten geltend, es gebe mildere Varianten zur Erschliessung, die ihr Eigentum weniger stark beeinträchtigen würden. Insbesondere sei vorgeschlagen worden, die Zufahrt näher an der Grundstücksgrenze zu führen, um die Nutzungsmöglichkeiten ihres Landes weniger einzuschränken.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass sich das Obergericht mit diesem konkreten Einwand nicht ausreichend auseinandergesetzt habe. Darin sehen die Lausanner Richter eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Der Entscheid vom März 2024 wird deshalb aufgehoben und zur neuen Beurteilung an das Obergericht zurückgewiesen.

Das letzte Kapitel im Nachbarschaftsstreit von Gais AR ist damit noch nicht geschrieben.


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