Maskenpflicht im UnterrichtBundesgericht weist Beschwerde von Gegnern ab
SDA, gbi
17.12.2021 - 12:00
Schüler*innen ab der fünften Klasse mussten in Bern vorübergehend Schutzmasken tragen. Dieser Schritt sei gerechtfertigt gewesen, findet das Bundesgericht.
Keystone-SDA, SDA, gbi
17.12.2021, 12:00
17.12.2021, 14:21
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Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die im Kanton Bern im Februar 2021 vorübergehend verhängte Pflicht zum Maskentragen für Schulkinder ab der fünften Klasse abgewiesen.
Die Massnahme sei gerechtfertigt und verhältnismässig gewesen. Ausserdem stützte sie sich auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage, teilte das Bundesgericht am Freitag mit. Für die obersten Richter des Landes liegt es in der Natur der Sache, dass es nicht einfach sei, die Wirkung von Massnahmen bei neu auftretenden Infektionskrankheiten vorherzusehen.
Daher sei eine Massnahme auch nicht unrechtmässig, nur weil sie sich rückblickend vielleicht nicht als optimal erwiesen habe, betont das Bundesgericht. Die politisch für Corona-Massnahmen verantwortlichen Behörden haben demnach einen relativ grossen Spielraum.
Furcht vor gesundheitlichen Schäden zu wenig belegt
Die Verwendung von Masken trage grundsätzlich dazu bei, die Verbreitung von Viren zu begrenzen, hält die oberste gerichtliche Instanz fest. Dass das Tragen von Gesichtsmasken die Kommunikation einschränkt und als unangenehm und belastend empfunden werden kann, stellt das Gericht nicht in Abrede.
Dass Maskentragen bei Kindern aber krankheitswertige gesundheitliche Schäden verursachen kann, halten die obersten Richter für wissenschaftlich nicht hinreichend belegt.
Öffentliches Interesse überwiegt
Weiter führen die Richter ins Feld, dass Anfang 2021 Unsicherheiten bestanden hätten, wie sich eine neue Virusmutation auf Kinder auswirke. Im Kanton Bern wurden damals gleich mehrere Schulen wegen des Coronavirus geschlossen.
Der Kanton habe also Anlass gehabt, Schulschliessungen vorzubeugen. An der Durchführung von Präsenzunterricht habe ein hohes öffentliches Interesse bestanden, unter anderem auch wegen der Chancengleichheit, die im Fernunterricht nicht überall gegeben ist.
Die angefochtene Massnahme verhängte der Kanton Bern im Februar 2021 und verlängerte sie daraufhin mehrfach. Im Juni wurde die Massnahme wieder aufgehoben. Das Bundesgericht hat die Gerichtskosten von insgesamt 6500 Franken den Beschwerdeführenden auferlegt.
Bundesgerichtsurteil 2C_183/2021; 2C_228/2021 vom 23. November 2021