Unterschriften-SkandalBundeskanzlei entdeckt neue Dimension des Wahlbetrugs
Samuel Walder
28.12.2024
Die Bundeskanzlei hat bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung eingereicht.
sda
Der Skandal um gefälschte Unterschriften bei Volksbegehren erreicht neue Dimensionen: Tausende ungültige Unterschriften wurden bei der Versorgungsinitiative entdeckt. Steckt eine organisierte Fälschungsaktion dahinter?
Der Skandal um gefälschte Unterschriften bei Volksbegehren zieht immer weitere Kreise. Nach verschärften Kontrollen hat die Bundeskanzlei bei der sogenannten Versorgungsinitiative insgesamt 3626 ungültige Unterschriften entdeckt.
Auffallend: 3308 dieser Unterschriften stammen aus dem Kanton Genf. Die verschärft den Verdacht auf eine professionelle Fälschungsaktion. Das berichtet der «Tages Anzeiger».
Eine neue Dimension von Wahlbetrug?
Normalerweise sind Formfehler der Grund für ungültige Unterschriften, etwa fehlende Angaben des Komitees. Doch in diesem Fall, so Rechtsanwalt Andreas Faller vom Initiativkomitee, zeigen forensische Analysen: «Die Angaben stammen offensichtlich von gleicher Hand.»
Die Bundesanwaltschaft ermittelt bereits in mehreren Fällen wegen Wahlfälschung, und auch hier steht ein Strafverfahren im Raum.
Die Versorgungsinitiative, die den Bund zur Förderung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Schweiz verpflichten will, kam mit 108’709 gültigen Unterschriften zustande – nur knapp über der erforderlichen Grenze von 100’000.
Die Bundeskanzlei betont, dass die Ungültigkeitsquote von 3,2 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre liegt, der zwischen 0,2 und 2 Prozent liegt.
Genf im Fokus
Der Kanton Genf steht besonders im Verdacht. Schon bei früheren Initiativen hatte die Bundeskanzlei Unregelmässigkeiten festgestellt, jedoch nie in dieser Grössenordnung. Während Genf darauf hinweist, dass die Kontrolle durch Gemeinden nur die Wohnadresse und das Geburtsdatum überprüfen kann, kritisieren Experten das Fehlen eines nationalen Unterschriftenregisters, das Fälschungen erschweren würde.
Genfer Behörden hatten bereits selbst einen ungewöhnlich hohen Anteil ungültiger Unterschriften gemeldet und die Bundeskanzlei alarmiert. Diese stellte bei ihren zusätzlichen Kontrollen fest, dass die fraglichen Unterschriften oft von Sammelfirmen kamen.
Insbesondere eine Zürcher Firma, Sammelplatz Schweiz, gerät dabei unter Verdacht. Obwohl sich das Unternehmen auf seiner Website mit «0 juristisch beanstandeten Unterschriften» rühmt, sollen mehrere der beanstandeten Angaben über Westschweizer Partnerfirmen gesammelt worden sein.
Dank Vier-Augen-Prinzip, bessere Kontrolle
Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe im September wurde das Kontrollsystem verschärft, unter anderem durch ein verpflichtendes Vier-Augen-Prinzip. Dennoch bleiben Fragen offen: Hätte Genf die mutmasslich gefälschten Unterschriften selbst erkennen müssen? Die Staatskanzlei verteidigt sich, verweist aber auf die systembedingte Schwäche der Prüfmechanismen.
Für Rechtsanwalt Faller ist jedoch klar: «Unsere Initiative wurde trotz strengster Kontrollen mehr als deutlich für gültig erklärt.» Er sieht darin eine Bestätigung für die demokratische Legitimität des Anliegens.
Droht ein Abstimmungsskandal?
Die Enthüllungen werfen ein beunruhigendes Licht auf vergangene und zukünftige Abstimmungen. Besteht die Möglichkeit, dass das Schweizer Volk über Initiativen abgestimmt hat, die nicht rechtmässig zustande gekommen sind? Besonders kritisch sind Vorlagen, die nur knapp über die 100’000-Unterschriften-Marke kamen und viele Einträge aus der Westschweiz enthalten.
Die Bundeskanzlei hält an ihrer bisherigen Aussage fest, dass es keine belastbaren Hinweise darauf gibt, dass bereits abgestimmte Initiativen unrechtmässig zustande gekommen sind. Nachkontrollen werden jedoch nicht durchgeführt – ein Punkt, der angesichts der neuen Enthüllungen zunehmend kritisch gesehen wird.
Der/Die Redaktor*in hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
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