Unregelmässigkeiten bei 5 VolksinitiativenBundeskanzlei reicht Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung ein
Samuel Walder
28.1.2025
Die Bundeskanzlei hat bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung eingereicht.
sda
Die Bundeskanzlei hat Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht: Rund 21'000 Unterschriften für Initiativen stehen unter Fälschungsverdacht. Gemeinden hatten viele davon bereits für ungültig erklärt.
Die Bundeskanzlei hat wegen des Verdachts auf gefälschte Unterschriften bei fünf Volksinitiativen Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Bereits von Gemeinden als ungültig eingestufte Unterschriften stammen überwiegend aus dem dritten Quartal 2024.
Um die Integrität von Volksinitiativen zu sichern, setzt die Bundeskanzlei auf strengere Kontrollen, technische Innovationen und die Entwicklung eines Kodex für Sammelorganisationen.
Die Bundeskanzlei hat gestern Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Grund sind mutmasslich gefälschte Unterschriften, die bei Volksinitiativen in Umlauf gebracht wurden.
Es handelt sich um einen brisanten Verdacht, der rund 21'000 Unterschriften betrifft – ein Teil davon wurde bereits von Gemeinden für ungültig erklärt. Das berichtet «20 Minuten».
Fälschungen in fünf Volksinitiativen vermutet
Laut einer Mitteilung der Bundeskanzlei stehen die verdächtigen Unterschriften in Zusammenhang mit fünf verschiedenen Volksinitiativen, die sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien befinden. Der Grossteil der fraglichen Unterschriften stammt aus dem dritten Quartal 2024. Bereits in den Gemeinden seien diese als ungültig eingestuft worden.
Neben Hinweisen durch Kontrollen der Bundeskanzlei selbst enthält die Strafanzeige auch Verdachtsfälle, die durch das schweizweite Monitoring in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aufgedeckt wurden. Details zu den Ermittlungen werden aus Rücksicht auf das Verfahren derzeit nicht bekanntgegeben.
Schutz der Integrität von Volksinitiativen
Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundeskanzlei in einem solchen Fall aktiv wird. Bereits in den Jahren 2022 und 2024 wurden Strafanzeigen wegen Fälschungsverdachts eingereicht. Um die Integrität der Unterschriften-Sammlung zu gewährleisten, setzt die Bundeskanzlei auf eine Kombination aus Prävention, verstärkten Kontrollen und technischen Innovationen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei der Runde Tisch «Integrität von Unterschriftensammlungen», der unter anderem einen Verhaltenskodex für Initiativ- und Referendumskomitees sowie Sammelorganisationen entwickeln soll.
Als Reaktion auf die Fälschungsvorwürfe wurden die Kontrollmechanismen bei der Überprüfung der Unterschriften weiter verschärft. Gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden hat die Bundeskanzlei ein engmaschiges Monitoring aufgebaut. Zudem wird die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft gesucht, um mögliche technische Lösungen zu entwickeln, die den Unterschriftensammlungsprozess besser vor Missbrauch schützen könnten.
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
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