Knacknuss Finanzausgleich Bundesrätin Baume-Schneider will in der Jura-Frage vermitteln

hs, sda

18.1.2023 - 20:01

Die neu gewählte Bundesrätin Elisabeht Baume-Schneider stellt sich gerne als Vermittlerin zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Verfügung.
Die neu gewählte Bundesrätin Elisabeht Baume-Schneider stellt sich gerne als Vermittlerin zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Verfügung.
Keystone

Die jurassische Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider will zwischen den Kantonen Bern und Jura vermitteln, da man sich beim Kantonswechsel von Moutier nicht übers Geld einigen kann. Viel Zeit für die Klärung bleibt nicht.

Keystone-SDA, hs, sda

Soll der Kantonswechsel Moutiers wie vom Jura gewünscht per Anfang 2026 über die Bühne gehen, müssen die beiden Kantone in den nächsten Wochen übereinkommen.

Konkret geht es um die Höhe des Finanzausgleichs im Zusammenhang mit dem Transfer von Moutier. Ohne Einigung kann das interkantonale Konkordat, das die Modalitäten des Kantonswechsels regelt, nicht unterzeichnet werden.

Baume-Schneider stellt sich gerne als Vermittlerin zur Verfügung

Justizministerin Baume-Schneider hat nun den beiden Kantonen schriftlich mitgeteilt, dass sie sich gerne als Vermittlerin zur Verfügung stellt, wie Jean-Christophe Geiser vom Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Er bestätigte damit eine Meldung der Zeitung «Quotidien jurassien».

Das Schreiben wurde demnach vergangene Woche nach Bern und Delsberg gesandt. Der Bund wolle eine Vermittlerrolle einnehmen, falls es bei den Verhandlungen zwischen den beiden Kantonen zu Schwierigkeiten komme. «Wir haben volles Vertrauen in die Unparteilichkeit des Bundes», sagte der Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg dazu am Mittwoch bei der Vorstellung der Regierungspolitik des Kantons Bern.

Sobald die finanziellen Fragen geklärt sind, soll das Konkordat von den beiden Regierungen für rechtsgültig erklärt werden. Nach einer Vernehmlassung soll das Dokument schliesslich unterzeichnet werden.

In Kraft tritt es erst, wenn es von beiden Kantonsparlamenten, der Stimmbevölkerung und von National- und Ständerat genehmigt worden ist.