Debatte zur 10-Millionen-SchweizBundesrat bei den Büezern: «Wir dürfen unsere Regeln einfordern – von Menschen, die zuwandern»
Petar Marjanović
16.4.2026
Bundesrat Beat Jans (rechts) zusammen mit der Journalistin Priscilla Imboden.
Bild:blue News
Für Beat Jans hat der Abstimmungskampf zur 10-Millionen-Schweiz begonnen: Vor einem Büezer-Publikum gibt sich der SP-Bundesrat migrationskritisch. Die anwesende SVP-Frau befördert sich selber ins Aus.
SP-Bundesrat Beat Jans warnte an einer Gewerkschaftsdebatte in Bern vor den Folgen der SVP-Initiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz», räumte aber ein, dass Sorgen über Integration, Schulen und Gewalt gegen Frauen ernst genommen werden müssten.
SVP-Nationalrätin Katja Riem hielt dagegen, die Initiative baue keine Mauer – auch bei Annahme könnten noch 40'000 Personen pro Jahr zuwandern.
Im Gewerkschaftssaal verscherzte sie es sich allerdings, als sie die 13. AHV-Rente kritisierte und offen zugab, die SVP sei «nicht die Arbeitnehmenden-Partei».
Abgestimmt wird am 14. Juni – die Umfragen zeigen bisher kein klares Bild.
Hat die SP die Arbeiterinnen und Arbeiter vergessen? Diese These stellte vor einigen Tagen der frühere SP-Nationalrat und Preisüberwacher Rudolf Strahm in den Raum. In einem Interview mit der NZZ behauptete er, die Debatte zur SVP-Initiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz» werde auf «erbärmlichem Niveau» geführt – und die SP verdränge die «sozialen Auswirkungen und Ängste aufgrund der Zuwanderung».
Seine steile These: «Die SVP ist die heutige Partei der Arbeiter. Nicht etwa, weil sie viel für die Arbeiter tut, sondern weil sie diesen eine Identität anbietet.»
Doch stimmt das auch?
Nur zwei Tage nach dem Interview lud der Berner Gewerkschaftsbund an einem sonnigen Frühlingsabend zum politischen Duell ins «Hotel Bern». Neben Chefökonom Daniel Lampart traten die Berner SVP-Nationalrätin Katja Riem und SP-Bundesrat Beat Jans vor rund hundert Gewerkschaftsmitglieder – mehrheitlich ältere Semester, vereinzelt auch Jüngere.
Die Berner Gewerkschaften luden zum Politabend ein.
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Es war einer der ersten grösseren öffentlichen Schlagabtausche, die Jans im Abstimmungskampf um den Einwohnerdeckel führt. Und der Justizminister beliess es nicht bei erwartbaren Argumenten.
Er wurde konkret – und äusserte sich dabei teilweise durchaus migrationskritisch. Denn der Bundesrat sieht bei einer Annahme der Initiative das Schengen/Dublin-Abkommen gefährdet. Jans warnt: «Wir würden attraktiver werden für Asylsuchende. Wer in einem EU-Land abgewiesen wurde, könnte bei uns ein neues Gesuch stellen. Die Schweiz wäre eine Asylinsel mitten in Europa, weil wir Schengen-Aussengrenze würden.»
«Die Schweiz wäre eine Asylinsel mitten in Europa, weil wir Schengen-Aussengrenze würden.»
Beat Jans
Bundesrat
Ausserdem fand Jans lobende Worte für die Motive hinter der Initiative: Umweltschutz, öffentliche Sicherheit, knapper Wohnraum, Leistungsfähigkeit der Infrastruktur. «Das sind ehrenwerte Motive. Aber die Initiative verspricht, all diese Probleme auf einmal zu lösen. So funktioniert keine Gesellschaft.» Sprich: Volle Züge, Stau, hohe Mieten und Kriminalität würden sich damit nicht einfach so erledigen. «Mit der Initiative, davon ist der Bundesrat überzeugt, wird keine Wohnung billiger.»
Der Anti-Kopftuch-Reflex
Bei der Fragerunde zeigte sich rasch: Die Nein-Meinung war im Saal grösstenteils gemacht. Die Voten richteten sich aber nicht nur wohlwollend an den Bundesrat. Ein ehemaliger Unia-Sekretär warnte vor realen Problemen: «Wir haben um den Thunersee ganze Mafia-Clans, die alles zusammengekauft haben – und niemand weiss, woher die ihr Geld haben.» Durch solche Aufkäufe verlören Menschen ihre Wohnungen.
Er sprach zudem offen aus, was ihm in seinem Umfeld Sorgen bereitet: «Ich rede vom Anti-Kopftuch-Reflex, dem Reflex gegen Menschen, die nicht genau so aussehen, nicht die gleiche Hautfarbe haben.» Die Nein-Argumente würden diese Reflexe nicht entkräften.
Jans nahm den Ball auf. Der Anti-Kopftuch-Reflex komme nicht nur über das Asylwesen in die Schweiz. «Das müssen wir ernst nehmen und über die Integration lösen.» Und er nannte ein konkretes Mittel: Wenn jemand sein Kind nicht zum Schwimmunterricht schicke, könne der Kanton die Aufenthaltsbewilligung entziehen. «Ich finde, dass wir unsere Regeln, unsere Art, wie wir zusammenleben, auch einfordern dürfen – von Menschen, die zuwandern.»
«Ich finde, dass wir unsere Regeln, unsere Art, wie wir zusammenleben, auch einfordern dürfen – von Menschen, die zuwandern.»
Beat Jans
Bundesrat
Als eine Frau die Sorge ausdrückte, dass viele die Initiative als Lösung in Zusammenhang mit fremdsprachigen Kindern in den Schulen und Gewalt gegen Frauen sehen würden, entstand Unruhe im Saal.
Doch Jans stimmte ihr ohne Umschweife zu: «Absolut, das ist richtig.» Die Antwort liege aber nicht in der Initiative, sondern in Sprachförderung und besseren Mitteln für die Lehrkräfte. Und er warnte davor, die sinkende Konzentration allein dem Migrationsthema zuzuschreiben: «Der Bildschirm ist mindestens eine ebenso grosse Herausforderung.»
Schlimmer als Orbán?
Beim anschliessenden Duell zwischen Chefökonom Daniel Lampart und SVP-Nationalrätin Katja Riem fokussierte sich der Gewerkschaftsökonom darauf, die Radikalität der Initiative aus seiner Sicht zu betonen: «Wenn das durchkommt, werden wir schlimmer sein als Orbán und Ungarn. Die Initiative bricht mit einer Radikalität die Menschenrechte, die Grundrechte – sie bricht mit allem.»
Katja Riem hatte die undankbare Aufgabe, vor über hundert Gewerkschaftsmitgliedern für den Einwohnerdeckel zu werben. Ihr stärkstes Argument brachte sie mehrfach vor: Die Initiative baue keine fixe Mauer um die Schweiz. Auch bei Annahme könnten noch rund 40'000 Personen pro Jahr zuwandern. Es gebe 160 Länder ohne Personenfreizügigkeitsabkommen. Im Tessin habe sich die Zahl der Grenzgänger seit 2007 verdoppelt – das führe zu Lohndumping.
Doch Riem schwächte ihren Standpunkt selbst, als sie die 13. AHV-Rente inmitten eines vollen Gewerkschaftssaals als Problem darstellte. Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften betrachten das Volks-Ja zur 13. AHV-Rente als eine ihrer grössten Errungenschaften.
Das brachte ihr prompt Buh-Rufe ein, die sie mit einem trotzigen «Das ist einfach so» quittierte. Und sie gab offen zu, dass die SVP «nicht die Arbeitnehmenden-Partei» sei. «Das haben wir auch noch nie behauptet.»
1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.
2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.
3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.
Art. 197 Ziff. 152Übergangsbestimmungen zu Art. 73a
1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.
2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
3 SR 0.142.112.681
Solche Aussagen dürften einigen Gewerkschaftsmitgliedern die Lust verdorben haben, sich ernsthaft mit Riems Argumenten auseinanderzusetzen. Aus dem Publikum waren «He, nei!»-Rufe zu hören. Riem blieb aber gelassen und sah sich nach der Debatte auch nicht genötigt, die Versammlung vor dem Apéro fluchtartig zu verlassen.
Denn noch bestätigt keine Umfrage, dass die Initiative – von den einen «Nachhaltigkeitsinitiative», von den anderen «Chaos-Initiative» genannt – klar auf Sympathie oder Abneigung in der Bevölkerung stösst. Abgestimmt wird am 14. Juni.