Moskaus Einnahmen verringernBundesrat beschliesst Kauf- und Importverbot von russischem LNG
SDA
25.2.2026 - 20:52
Der Kauf und der Import von russischem Flüssigerdgas sind Schweizer Rohstoffhändlern ab dem 25. April 2026 untersagt. Die Schweiz schliesst sich somit den Sanktionen der EU an. (Symbolbild)
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Ab dem 25. April 2026 gilt ein vollständiges Kauf- und Importverbot von russischem Flüssigerdgas in der Schweiz. Das hat der Bundesrat beschlossen.
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Keystone-SDA, Redaktion blue News
25.02.2026, 20:52
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Vollständiges Kauf- und Importverbot von russischem Flüssigerdgas in der Schweiz ab 25. April.
Der Bundesrat hat damit weitere Teile des 19. Sanktionspakets der EU übernommen.
Russlands Einnahmen aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe sollen damit weiter verringert werden.
In der Schweiz gilt ab dem 25. April 2026 ein vollständiges Kauf- und Importverbot von russischem Flüssigerdgas. Der Bundesrat übernimmt damit per Donnerstag, 26. Februar weitere Teile des 19. Sanktionspakets der EU.
Beim Flüssigerdgas (LNG) gilt im Falle von bereits bestehenden Langzeitverträgen eine Übergangsfrist bis Ende 2026, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Massnahme verfolge das Ziel, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe zu verringern, die den Krieg gegen die Ukraine «massgeblich» mitfinanzierten.
Die Landesregierung beschloss zudem Massnahmen in der Finanzbranche. So ist die Erbringung von Kryptodienstleistungen an russische Staatsangehörige und Unternehmen neu untersagt. Weiter gilt ein Verbot betreffend Transaktionen mit bestimmten Rubel-gestützten Kryptowerten, hiess es weiter.
Im Handelsbereich sei die Liste erweitert worden, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitrage. Die Liste beinhalte etwa Metalle für den Bau von Waffensystemen sowie Produkte, die für die Treibstoffherstellung verwendet würden.
Reisefreiheit von Diplomaten eingeschränkt
Neu wird die Erbringung von nicht verbotenen Dienstleistungen zugunsten der russischen Regierung einer Bewilligungspflicht unterstellt. Zudem seien die Dienstleistungsverbote etwa auf Bereiche der künstlichen Intelligenz sowie im direkten Zusammenhang mit Tourismus ausgeweitet worden.
Für russische Diplomatinnen und Diplomaten, die in der EU akkreditiert sind, gelten neue Bestimmungen. Wenn sie in der Schweiz ein- oder durchreisen wollen, müssten sie dies melden.
Preis für Rohöl bereits gesenkt
Bereits am 12. Dezember setzte der Bundesrat Teile des 19. Sanktionspakets um. Damals wurden 64 Personen und Organisationen in die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen. Insgesamt unterstehen in der Schweiz derzeit 2600 Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die entsprechende Sanktionsliste ist identisch mit jener der EU.
Zudem liege die Preisobergrenze für russisches Rohöl, das für Drittstaaten bestimmt ist, seit dem 1. Februar bei 44,10 US-Dollar. Davor lag die Obergrenze bei 47,60 US-Dollar.
Weitere Sanktionen der EU betreffen Belarus, das sich an Russlands Krieg gegen die Ukraine beteiligt. Der Bundesrat entschied auch diese Sanktionen zu übernehmen. Die Massnahmen würden unter anderem eine Erweiterung der Dienstleistungsverbote, Handelsbeschränkungen und Massnahmen zu Kryptowährungen beinhalten.
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