Der Bundesrat will den Anbau und Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglichen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) anzunehmen.
Markwalder möchte den Bundesrat lediglich beauftragen zu prüfen, wie mit geltendem Recht Export-Gesuche bewilligt werden könnten. Gemäss dem Bundesrat steht jedoch fest, dass das geltende Betäubungsmittelrecht dies nicht zulässt.
Eine Prüfung sei deshalb nicht zielführend, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Er sei aber bereit, dem Parlament einen Vorschlag für eine Gesetzesanpassung zu unterbreiten.
Dabei sollen die internationalen Verpflichtungen berücksichtigt werden. Diese sehen gemäss dem Bundesrat strenge Auflagen sowie eine nationale Kontrollstelle für den Anbau und Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken vor.
Chance für Bauern
Markwalder sähe die Gesetzesänderung als Chance für Schweizer Bauern. Sie spricht von einem Zusatzverdienst von etwa 10'000 Franken pro Are. Die Zeit eile, damit die Schweiz diese Chance nicht verpasse, schreibt sie in ihrem Vorstoss.
Die beschränkte medizinische Anwendung von Cannabiszubereitungen ist in der Schweiz seit 2011 gesetzlich erlaubt. Auch in anderen Ländern ist die medizinische Verwendung von Cannabis zugelassen, seit 2017 zum Beispiel in Deutschland.
Das Potenzial für den neu entstehenden, weltweiten Markt für Arzneimittel auf Cannabis-Basis werde auf fünfzig bis mehrere hundert Milliarden US-Dollar geschätzt, schreibt Markwalder. Trotz steigender Nachfrage hätten bisher aber nur Kanada, Uruguay und Holland den Export legalisiert. Andere Länder planten diesen Schritt.
Nein zu Legalisierung
Nein sagt der Bundesrat zu einem Vorstoss von BDP-Nationalrat Heinz Siegenthaler (BE). Dieser möchte den Bundesrat beauftragen, den Anbau, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis generell neu zu regeln. Mit Cannabis soll so umgegangen werden wie mit hochprozentigem Alkohol.
Cannabis sei eine jahrtausendealte Heilpflanze mit medizinischer Wirkung, schreibt Siegenthaler. Durch die Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz werde auch der Konsum zu medizinischen Zwecken kriminalisiert.
Zudem zeige sich, dass eine reine Repressionspolitik nicht wirke. Über 200'000 Personen in der Schweiz konsumierten regelmässig Cannabisprodukte. Das aktuelle Gesetz fördere indirekt den kriminellen Drogenhandel und binde unnötigerweise personelle und finanzielle Mittel von Strafverfolgungsbehörden.
Der Bundesrat stellt fest, eine Regelung von Cannabis entsprechend jener zu hochprozentigem Alkohol käme einer Legalisierung gleich. Das wäre ein grundlegender drogenpolitischer Richtungswechsel. Die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit liessen sich nur schwer abschätzen.
Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, zunächst im Betäubungsmittelgesetz einen Experimentierartikel zu schaffen, um neue Regulierungsansätze zu testen. Zu einer breiteren Zulassung der medizinischen Verwendung von Cannabis wird derzeit ein Bericht erarbeitet. Dem Bundesrat liegt dieser voraussichtlich im Sommer vor.
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