CS-RettungParlaments-Nein bleibt laut Bundesrat ohne Folgen
SDA/uri
19.4.2023
Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung auch zum Ergebnis der ausserordentlichen Session ausgetauscht. Er will trotz des Neins des Nationalrats an den CS-Krediten an diesen festhalten.
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19.04.2023, 13:43
19.04.2023, 15:36
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An seiner Sitzung von Mittwoch besprach der Bundesrat die Ablehnung des Parlaments zu den CS-Krediten.
Das Nein habe keine rechtliche Wirkung, hält die Landesregierung fest.
Künftig solle aber die Haltung des Parlaments in Entscheiden bestmöglich berücksichtigt werden.
Vor einer Woche hat das Parlament die Notkredite im Zusammenhang mit der Übernahme der Grossbank Credit Suisse (CS) durch die UBS abgelehnt. In den letzten Tagen entspann sich eine Diskussion darüber, ob dieses Votum womöglich doch rechtliche Folgen haben könnte.
Nein, sagt der Bundesrat. Er bekräftigt nach seiner Sitzung vom Mittwoch, dass die Ablehnung des Parlaments keine rechtliche Wirkung auf die eingegangenen Verpflichtungen habe, wie es in einer Mitteilung heisst.
Am Mittwoch tauschte sich die Regierung über die ausserordentliche Session zum Thema CS aus. Während der Ständerat den Krediten von 109 Milliarden Franken zustimmte, sagte der Nationalrat zwei Mal Nein.
Nach dem Ja der Finanzdelegation der Räte am 19. März unterschrieben Bund und Nationalbank einen Vertrag für 100 Milliarden Franken als Ausfallgarantie. Der UBS sicherte der Bundesrat im Zusammenhang mit der CS-Übernahme eine Verlustgarantie von 9 Milliarden Franken zu.
Handlungsfähigkeit würde geschwächt
Müsste der Bund nach dem Nein die Verpflichtungen ganz oder teilweise rückgängig machen, würde dies die Handlungsfähigkeit der Regierung in Krisen erheblich beeinträchtigen, gab der Bundesrat zu bedenken. Dies widerspräche dem Willen des Parlaments, erinnerte er an eine punktuelle Revision des Bewilligungsverfahrens von 2010.
Ihre rechtlichen Einschätzungen stützten der Bundesrat und auch das Sekretariat der Finanzkommissionen des Parlaments auf die Analyse der Materialien zum Finanzhaushaltsgesetz, wie es in der Mitteilung hiess. Im Übrigen teile das Bundesamt für Justiz (BJ) die Auffassung, dass die 109 Milliarden Franken für die Garantien für die Nationalbank und die UBS bereits verbindlich verpflichtet seien.
Bundesrats-Sprecher weist Kritik zurück
Expert*innen hatten in den vergangenen Tagen die Frage aufgeworfen, ob das Nein nicht doch Auswirkungen auf die Gewährung der Notkredite habe. Bundesratssprecher André Simonazzi wies an der Medienkonferenz zur Bundesratssitzung diese Kritik zurück. Die Position des Bundesrates stütze sich auf Analysen, sagte er.
«Ist eine einfache Aussage von irgendjemandem genauso relevant wie eine Analyse, die sich auf Analysen stützt? Und reicht eine Aussage, um alles infrage zu stellen?» fragte Simonazzi auf eine Journalistenfrage zurück. Es handle sich um eine seriöse Analyse, die bei der Vorbereitung der Lösung für die CS gemacht worden sei.
Haltung des Parlaments berücksichtigen
Der Bundesrat will aber die Haltung des Parlaments berücksichtigen bei den Verhandlungen mit der UBS über den Garantievertrag. Die Übernahme der CS durch die UBS will er aber nicht gefährden. Die Zusicherung der 9 Milliarden Franken sei für die UBS eine Voraussetzung gewesen für die Übernahme, merkte er an.
Nationalrat lehnt CS-Notkredite auch im zweiten Anlauf ab
Nach dem Nein zu den 109-Milliarden-Franken-Krediten im Zusammenhang mit der Fusion von CS und UBS am Dienstagabend hat der Nationalrat am Mittwoch seinen Entscheid bestätigt. Damit fehlt dem Bankendeal der parlamentarische Segen. Direkten Einfluss hat das aber nicht.
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Auch bei der Aufarbeitung der Ereignisse will er dem Nein Rechnung tragen. Er will prüfen, ob das Parlament bei dringlichen Finanzbeschlüssen gemäss der derzeitigen Rechtslage angemessen einbezogen ist oder ob es Anpassungen braucht.
Der Bundesrat will aber auch prüfen, ob solche Anpassungen überhaupt möglich sind, ohne dass die in der Verfassung verankerten Kompetenzen des Bundes und damit die staatliche Handlungsfähigkeit in Krisen beschnitten wird. Das Parlament hatte der Regierung mit Postulaten Prüfaufträge erteilt, etwa zur Anwendung von Notrecht.
Rufe nach einer PUK
Im Raum steht auch die Forderung nach einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur CS. Das Büro des Nationalrates forderte einstimmig eine PUK. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates teilte mit, sie sei grundsätzlich ebenfalls für eine PUK.
Das Ständeratsbüro will allerdings erst Mitte Mai entscheiden, und seine Geschäftsprüfungskommission hat sich noch nicht geäussert. Daher können die Räte voraussichtlich frühestens im Sommer über die Einsetzung einer PUK entscheiden.
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