Voraussetzungen nicht erfüllt Bundesrat erteilt Einführung des dritten Geschlechts eine Abfuhr

SDA/uri

21.12.2022 - 12:15

In Deutschland gibt es seit 2018 drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag. Der Bundesrat will für die Schweiz keine entsprechende Regelung einführen. (Archivbild)
In Deutschland gibt es seit 2018 drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag. Der Bundesrat will für die Schweiz keine entsprechende Regelung einführen. (Archivbild)
Keystone

Mann, Frau – dazwischen nichts. Dieses binäre Geschlechtermodell sei in der Gesellschaft nach wie vor stark verankert, sagt der Bundesrat. Und stellt sich gegen die Einführung einer dritten Geschlechtsoption.

21.12.2022 - 12:15

Der Bundesrat will kein drittes Geschlecht in der Schweiz einführen oder den Verzicht auf den Geschlechtseintrag ermöglichen. Die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt. Zudem müssten Verfassung und zahlreiche Gesetze geändert werden.

Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht, den er im Auftrag des Parlaments verfasst hat. Das binäre Geschlechtermodell sei in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert, teilte der Bundesrat mit. Vor einem neuen Geschlechtsmodell brauche es zuerst einen gesellschaftlichen Diskurs.

Eine Änderung hätte weitreichende Konsequenzen, die bisher kaum diskutiert worden seien, schreibt der Bundesrat. So müsste beispielsweise die Bundesverfassung angepasst werden - etwa im Bereich der Militär- und Ersatzdienstpflicht, weil diese keine Regelung für Personen enthält, die nicht als männlich oder weiblich im Personenregister eingetragen sind. Zudem müssten zahlreiche Register sowie die Kategorien in den Statistiken geändert werden.

Der Bundesrat verwies weiter auf die Haltung der Nationalen Ethikkommission, welche in einem Bericht 2020 auf das gleiche Ergebnis gekommen war. Die Kommission bilanzierte damals, dass die Regelung und Praxis zwar unbefriedigend sei, zuerst aber die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.

In der Schweiz ist es im Gegensatz zu Deutschland und anderen Staaten nicht möglich, neben «männlich» und «weiblich» ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen zu lassen oder auf einen Geschlechtseintrag ganz zu verzichten.

Mehr folgt.

SDA/uri