Immobilien Bundesrat lässt Lex Koller unverändert

SDA

20.6.2018 - 13:26

Der Bundesrat will die Bewilligungspflicht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten für den Kauf von Häusern und Wohnungen nicht verschärfen. (Themenbild)
Der Bundesrat will die Bewilligungspflicht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten für den Kauf von Häusern und Wohnungen nicht verschärfen. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Geschichte der Lex Koller ist um ein Kapitel länger: Der Bundesrat verzichtet auf Verschärfungen des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. In der Vernehmlassung war die Vorlage harsch kritisiert worden.

Der Bundesrat wollte mit der Vorlage für Ausländerinnen und Ausländer aus Ländern ausserhalb von EU und EFTA den Kauf von Grundstücken in der Schweiz erschweren. Er hatte vor etwas mehr als einem Jahr bei der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs von einer "Rückbesinnung auf den Gesetzeszweck" gesprochen.

Lücken hätten gestopft, der Vollzug verbessert und der administrative Aufwand verringert werden sollen, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) zum Bundesratsentscheid am Mittwoch mitteilte. Die Wirtschaft sowie SVP, FDP, CVP, GLP und BDP hatten die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt. SP und Grüne hatten sie unterstützt.

Bewilligungspflicht für Hauptwohnsitz

Vor rund zehn Jahren hatte der Bundesrat die Lex Koller noch abschaffen wollen. Er war damals der Ansicht, dass die Gefahr der "Überfremdung des einheimischen Bodens" weitgehend gebannt sei. 2014 entschied das Parlament dann aber, dass Gesetz beizubehalten. Im Zug der Finanzkrise war die Nachfrage nach Immobilienanlagen gestiegen.

Das als Lex Koller bezeichnete Gesetz schränkt den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Ausländerinnen und Ausländer ein. Mit der Verschärfung hätten Nicht-EU- und EFTA-Bürger neu selbst dann eine Bewilligung für den Haus- oder Wohnungskauf gebraucht, wenn sie die Liegenschaft als Hauptwohnung nutzen wollen.

Bei einem Wegzug aus der Schweiz hätten diese Ausländerinnen und Ausländer ihre Wohnung zudem innerhalb von zwei Jahren wieder verkaufen müssen. Heute brauchen sie für Käufe von Hauptwohnsitzen keine Bewilligung. Hingegen gelten strenge Auflagen, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, beispielsweise für Zweitwohnungen.

Der Hauseigentümerverband (HEV) nannte die Bewilligungspflicht in der Vernehmlassung "nicht nachvollziehbar". Davon betroffen seien jene Fachkräfte, die die Schweiz dringend benötige. Der Mieterverband umgekehrt fand, dass immer mehr Kapital in den schweizerischen Wohnungsmarkt dränge und die Preise nach oben treibe.

Einkauf in Wohnbaugenossenschaften

Lösen wollte der Bundesrat auch ein Problem für Ausländer aus nichteuropäischen Staaten, die sich in eine Wohnbaugenossenschaft einkaufen müssen, um eine Wohnung mieten zu können. Sie hätten dies künftig ohne Bewilligung tun können sollen. Solche Einkäufe sind heute Bürgern von Ländern ausserhalb der EU und EFTA untersagt.

Gegen diesen Vorschlag hatte in der Vernehmlassung niemand zwar etwas auszusetzen. Bürgerliche Parteien fanden jedoch, dass für die Umsetzung keine Gesetzesänderung, sondern nur eine Verordnungsanpassung nötig sei.

Gemäss der Einschätzung des BJ muss die Umsetzung des entsprechenden Postulats des früheren Nationalrates Antonio Hodgers (Grüne/GE) auf Gesetzesebene erfolgen. Eine Anpassung auf Verordnungsstufe genüge nicht, hiess es beim BJ dazu auf Anfrage. Der Auftrag des Postulats bestehe trotz Verzicht auf eine Revision der Lex Koller weiterhin.

Lücken bei Gewerbeliegenschaften

Lücken schliessen wollte der Bundesrat mit der Revision beim Kauf von Gewerbeliegenschaften. Die Umnutzung von Betriebsstätten zu Wohnzwecken ist zwar verboten, aber die rechtliche Grundlage und die Rechtsprechung fehlen. Der Bundesrat hatte es für möglich gehalten, dass Unternehmen diese Grauzone ausnutzen.

Werden auf Gewerbegrundstücken Wohnungen mitgebaut, können diese heute ohne Bewilligung mitgekauft werden. Der Bundesrat hätte dieses Recht auf einen Drittel der Fläche beschränken wollen.

Auch hätte der Bundesrat vermehrt durchgreifen wollen, wenn im Nachhinein klar wird, dass die Voraussetzungen für eine Kaufbewilligung nicht erfüllt waren. Heute hat dies nur Konsequenzen, wenn bewusst falsche Angaben gemacht worden sind. Neu hätten Käufe innerhalb der Verjährungsfristen jederzeit neu beurteilt werden können.

Prüfen will der Bundesrat trotz Verzicht auf die Revision, ob die Beteiligung von Personen im Ausland an Schweizer Firmen gewissen Kontrollen unterstellt werden soll. Er hat dazu vor Kurzem zwei Postulate aus dem Parlament entgegengenommen.

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