Künftig sollen nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch Online-Medien mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden können. Das schlägt der Bundesrat vor. Für reine Textangebote ist aber keine Förderung vorgesehen.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über elektronische Medien eröffnet. Die Online-Mediennutzung nehme zu, sagte Medienministerin Doris Leuthard am Donnerstag in Bern. Service public müsse dort präsent sein, wo das Publikum sei.
Online-Medien sollen aber nur unterstützt werden, wenn sie hauptsächlich Audio- und Videoinhalte anbieten. Damit will der Bundesrat die Presse vor subventionierter Konkurrenz schützen. Für eine direkte Förderung von Zeitungen - ob gedruckt oder online - fehlt ohnehin die Verfassungsgrundlage, wie Leuthard betonte.
Der Bundesrat zeigt sich überzeugt, dass das Gesetz zeitgemäss ist und einen umfassenden, qualitativ hochstehenden medialen Service public gewährleistet. Die Demokratie sei darauf angewiesen, sagte Leuthard. Dass die Bevölkerung bereit sei, für medialen Service public zu bezahlen, habe das deutliche Nein zur No-Billag-Initiative gezeigt.
Unterstützung für Service public
Das neue Gesetz ändert das bisherige System nicht grundlegend. Die SRG soll weiterhin einen wesentlichen Beitrag leisten. Sie muss Angebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport in allen Sprachregionen anbieten und sich dabei von kommerziellen Anbietern unterscheiden.
Wie bereits heute können auch andere Anbieterinnen Service-public-Leistungen erbringen und mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden, welche das Stimmvolk 2015 gutgeheissen hat. Dafür stehen maximal 6 Prozent des Ertrages zur Verfügung - gleich viel wie heute für die Lokal- und Regionalsender mit Service-public-Auftrag.
Tiefere Abgabe oder mehr Nutzniesser
Weil mit der geräteunabhängigen Abgabe mehr Haushalte und Unternehmen zahlen, steht aber mehr Geld zur Verfügung. Der Bund rechnet mit 81 Millionen Franken aus den 6 Prozent. Es werde zu diskutieren sein, ob neue Angebote - zum Beispiel Online - unterstützt würden oder ob die Abgabe gesenkt werde, sagte Leuthard. Ab 2019 beträgt diese 365 Franken pro Haushalt.
Fest steht, dass die bisherigen Nutzniesser weiterhin Gelder erhalten dürften, wenn sie an ihrem Angebot festhalten. Die Unterstützung wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Gefördert werden können Angebote mit regionalen Informationsleistungen, Angebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie Angebote mit Einbezug des Publikums.
Auch Nachrichtenagenturen
Weitere maximal zwei Prozent aus der Medienabgabe stehen künftig für indirekte Medienförderung zur Verfügung - eine Medienförderung, die den elektronischen Medien insgesamt zu Gute kommt und die Qualität des Journalismus stärkt.
Konkret ermöglicht das Gesetz eine finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, die Kurse für Medienschaffende elektronischer Medien anbieten. Letztere erhalten heute Bundesgelder. Neu unterstützt werden können zudem der Presserat, innovative IT-Lösungen sowie nicht gewinnorientierte Nachrichtenagenturen, die zur Grundversorgung elektronischer Medien mit Informationen beitragen.
Neue unabhängige Behörde
Für die Regulierung und Beaufsichtigung soll eine neue, von der Bundesverwaltung unabhängige Behörde geschaffen werden: die Kommission für elektronische Medien (Komem). Deren Mitglieder wählt der Bundesrat. Die Komem erteilt die SRG-Konzession und schliesst Leistungsvereinbarungen mit anderen Medien ab. Sie werde viel Macht haben, stellte Leuthard fest.
Heute sind der Bundesrat, das Departement Uvek und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zuständig. Mit der neuen Behörde würden die elektronischen Medien staatsferner, sagte Leuthard. Die Beträge an die SRG und die Höhe der Medienabgabe legt indes weiterhin der Bundesrat fest. Und die Aufsicht über den Inhalt der Medienangebote bleibt bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Strengere Regeln für die SRG
Für die SRG sind im neuen Gesetz detailliertere Regeln vorgesehen als bisher. Neu kann der Bundesrat einen Maximalbetrag für die Werbeeinnahmen festlegen. Er kann auch bestimmen, welchen Anteil der Abgabe die SRG für die Information verwenden muss. Heute fliessen rund 50 Prozent in die Information. Weiter will der Bundesrat im Gesetz verankern, dass die SRG mit anderen Medien kooperieren darf - und dass sie diesen ihre Inhalte zu fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen muss.
Für Beteiligungen an anderen Medienunternehmen und die Gründung eigener Gesellschaften bräuchte die SRG eine Genehmigung der Komem. Online-Werbung und Werbung in Radioprogrammen bleiben für die SRG verboten.
Für Radios und Online-Medien ohne Leistungsvereinbarung sieht das neue Gesetz keine Regulierung vor; die Meldepflicht von Programmen wird abschafft. Das neue Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen ins Online-Zeitalter zu überführen, sagte Leuthard. Es werde aber wohl nach einigen Jahren angepasst werden müssen. Die Welt werde sich weiter verändern.
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