Abstimmungen Bundesrat muss sich für Vaterschaftsurlaub einsetzen

SDA/jka

10.8.2020

Im September stimmt das Volk über den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. 
Im September stimmt das Volk über den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. 
Bild: Keystone

Der Bundesrat muss sich für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub einsetzen. Dabei hatte er sowohl die Initiative für vier Wochen Urlaub als auch den indirekten Gegenvorschlag ursprünglich abgelehnt.

Der Bundesrat setzt sich für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ein. Er muss den parlamentarischen Entscheid gegen seinen Willen umsetzen. 

Am Montagmorgen warben Gesundheitsminister Alain Berset und Stéphane Rossini, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), vor den Bundeshausmedien dementsprechend für die Vorlage.

Im Parlament setzte sich im vergangenen Herbst eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes durch, die zwei Wochen Urlaub für frisch gebackene Väter vorsieht. Über diesen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» stimmt das Schweizer Volk am 27. September ab, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde.

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass die Regierung jeweils vor Abstimmungen die Meinung der Parlamentsmehrheit vertreten muss. Dies ist bei dieser Vorlage der Fall.

Eigentlich wollte die Regierung nichts von einem Vaterschaftsurlaub wissen. Aus ihrer Sicht weisen ein Ausbau der familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote für Kinder und ein Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken Kindern ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.

Der Urlaub für Väter ist in der Schweiz heute gesetzlich nicht geregelt. Männer können nach der Geburt ihres Kindes einen bis zwei freie Tage einfordern. Einzelheiten dazu stehen im Arbeitsvertrag. Es gibt allerdings Arbeitgeber, die Vätern längere Auszeiten gewähren.

Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub sei ein Schritt in die richtige Richtung in der Gleichstellungspolitik, argumentieren Vertreter aller grossen Parteien. Für die einen soll es danach erst einmal dabei bleiben, für die anderen bleibt das Fernziel eine Elternzeit.

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