Besserer Schutz vor GewaltViola Amherd nimmt die Sportverbände in die Pflicht
tafi
25.1.2023
Der Bundesrat will Sportlerinnen und Sportler besser vor Gewalt und Diskriminierung schützen. Neu gelten rechtliche verbindliche Vorgaben, die auch sanktioniert werden können, erklärt Sportministerin Viola Amherd.
tafi
25.01.2023, 17:30
25.01.2023, 19:59
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Das Wichtigste in Kürze
Finanzhilfen an Sportorganisationen werden künftig an deren Anstrengungen für einen fairen und sicheren Sport geknüpft.
Die unabhängige nationale Meldestelle und Disziplinarstelle werden rechtlich verankert.
Allfälliges Fehlverhalten oder Missstände können zu Kürzungen der Subventionen führen und werden bei Strafbarkeit den Behörden gemeldet.
Der Bundesrat toleriert keine Misshandlungen und Einschüchterungen von Athletinnen und Athleten. Er schafft mit der revidierten Sportförderungsverordnung neu verbindliche Vorgaben für ethisches Verhalten im Sport.
Sportorganisationen erhalten neu nur noch Geld vom Bund, wenn sie sich für sicheren und fairen Sport engagieren. Die Neuerungen gelten ab dem 1. März 2023. Damit wird es möglich, nach Gewaltvorfällen die Finanzhilfen für Sportorganisationen zu kürzen.
Sportministerin Viola Amherd sprach am Mittwoch in Bern vor den Medien von einem «enormen Schritt». Bei der Verletzung von ethischen Normen seien nun Sanktionen möglich, nicht nur finanzieller Art.
Grundlage für die Verordnungsanpassung ist das «Ethik-Statut», das das Schweizer Sportparlament Ende 2021 verabschiedete. Wollen Sportverbände und Vereine Finanzhilfen des Bundes, müssen sie diese Bestimmungen erfüllen, wie der Bundesrat schrieb. Damit verpflichten sich die Verbände, Athletinnen und Athleten zu schützen.
Nationale Meldestelle wird bereits rege genutzt
Geschehnisse wie in den «Magglinger Protokollen» zum Kunstturnen berichtet und 2020 aus der Rhythmischen Gymnastik bekannt gewordene Vorfälle zeigen laut Bundesrat, dass der Staat gegenüber Minderjährigen eine Aufsichtsfunktion ausüben müsse. Gerade bei mit öffentlichen Geldern gefördertem Sport sei das so.
Kernelement des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung ist die unabhängige nationale Meldestelle. Sie ist schon seit Anfang 2022 in Betrieb und wird laut Amherd «rege genutzt». Amherd berichtete von über 300 Meldungen im ersten Betriebsjahr. Vor allem für junge Menschen sei es einfach, sich an die Meldestelle zu wenden.
Betrieben wird die Meldestelle von der Stiftung Swiss Sport Integrity. Sie untersucht Meldungen zu allfälligem Fehlverhalten oder von Missständen und beantragt bei Verstössen gegen das Ethikreglement Sanktionen bei der Disziplinarstelle von Swiss Olympic – auch sie ist übrigens nun im Recht verankert.
Bei strafbarem Verhalten informiert die Meldestelle an die Strafverfolgungsbehörden. Die Meldestelle wird vom Bund zurzeit mit einem Beitrag von 1,02 Millionen Franken pro Jahr unterstützt.
Geschlechterquote für nationale Verbände
Zudem macht der Bund neue Vorgaben für die Verwaltungsführung der Sportorganisationen, darunter eine Geschlechterquote von 40 Prozent. Vom einem Dorf-Turnverein verlange niemand eine Quote für Männer und Frauen im Vorstand, sagte Amherd dazu.
Eine Geschlechterquote gelte jedoch für den Vorstand und Verwaltungsrat des Dachverbandes Swiss Olympic sowie von nationalen Verbänden. Dieselbe Geschlechterquote gilt in bundesnahen Betrieben. Für regionale Verbände und Vereine soll Swiss Olympic eine Branchenlösung erarbeiten.
Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl äusserte sich an der Medienkonferenz zufrieden: Gemischte Gremien seien mehr als wertvoll und Swiss Olympic und die Verbände auf beide Geschlechter angewiesen.
Auf eine Vorschrift zur Amtszeitbeschränkung bei Sportverbänden verzichtet der Bundesrat. Er empfiehlt eine Limite bei zwölf Jahren, überlässt es aber Swiss Olympic, die Frage definitiv zu regeln.