Höhere Abgaben für Konsumenten So will der Bundesrat die Wasserqualität in der Schweiz verbessern

Petar Marjanović

26.11.2025

Der Bundesrat will die Qualität von Trink- und Grundwasser verbessern. Umweltminister Albert Rösti präsentiert dafür heute einen Gesetzesentwurf.

Petar Marjanović

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  • Der Bundesrat will das Trinkwasser und die Gewässer besser schützen und startet dazu eine Gesetzesrevision.
  • Abwasserreinigungsanlagen sollen bis 2050 weniger Schadstoffe ausstossen, und die Kantone müssen wichtige Grundwasser­schutzzonen festlegen.
  • Zudem plant der Bund neue Grenzwerte für Pestizide, um Pflanzen und Tiere in Gewässern stärker zu schützen.

Der Bundesrat will die Qualität von Trinkwasser, Grundwasser sowie Seen und Flüssen deutlich verbessern. Dazu hat er am Mittwoch die Vernehmlassungen für eine Überarbeitung des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung eröffnet. Bis zum 12. März 2026 können Kantone, Organisationen und weitere Akteure Stellung nehmen.

Ein zentraler Punkt betrifft den Schutz des Grundwassers, aus dem rund 80 Prozent des Schweizer Trinkwassers stammen. Die Kantone sollen verpflichtet werden, bis 2050 alle Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen auszuweisen, damit Einträge von Schadstoffen frühzeitig verhindert werden können.

Neue Grenzwerte für sieben Pestizide

Auch die Abwasserreinigung soll wirksamer werden: Die Anlagen müssen künftig weniger Stickstoffverbindungen, Mikroverunreinigungen und klimaschädliches Lachgas freisetzen. Für den notwendigen Ausbau und zusätzliche Reinigungsschritte steigen die Kosten der Abwasserentsorgung bis 2050 um rund 11 Prozent – was für die Bevölkerung rund 7 Franken Mehrkosten pro Jahr bedeuten würde.

Zudem will der Bund Betriebe mit vielen Schafen, Pferden oder Geflügel neu von der Pflicht befreien, ihr häusliches Abwasser an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen, wie dies bereits für Rinder- und Schweinehaltungen gilt.

Weiter plant der Bundesrat neue Grenzwerte für sieben weitere Pestizidwirkstoffe, die in Gewässern immer wieder in problematischen Mengen nachgewiesen wurden. Drei weitere Stoffe bleiben vorerst ohne neue Vorgaben, weil es dafür noch keine Ersatzmittel gibt.

Für diese sieben Pestizidwirkstoffe sollen neu Grenzwerte gelten

  • Diflufenican
  • Dimethachlor
  • Dimethenamid-P
  • Fipronil
  • Permethrin
  • Propyzamid
  • Spiroxamin