UnterhausBundesrat soll künftig eigenständig Sanktionen ergreifen dürfen
gg, sda
3.5.2022 - 16:02
Die zuständige Nationalratskommission will den Bundesrat ermächtigen, selber Sanktionen zu ergreifen und nebst Staaten auch gegen Einzelpersonen und Unternehmen anzuwenden – etwa, wenn diese Menschenrechte verletzen. Das wäre ein Paradigmenwechsel.
gg, sda
03.05.2022, 16:02
03.05.2022, 16:15
SDA
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) stimmte einer entsprechenden Revision des Embargogesetzes zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 18 zu 6 Stimmen.
Der Kurswechsel erfolgt nicht zuletzt unter dem öffentlichen Druck, sämtliche Sanktionen der EU gegenüber Russland und Belarus zu übernehmen. Dazu gehören auch sogenannte thematische Sanktionen, welche die Schweiz bisher nicht übernommen hat.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin und seine Experten verwiesen in den vergangenen Wochen mehrmals darauf, dass es für die Übernahme eine Änderung des Embargogesetzes brauchen würde. Die Folgen solcher Massnahmen müssten genau geprüft werden.
Nun macht die APK-N Nägel mit Köpfen und will den Bundeshaus künftig ermächtigen, eigenständig Sanktionen zu ergreifen und sie nicht nur gegen Staaten, sondern auch gegen Einzelpersonen und Unternehmen anzuwenden. Sanktionen dieser Art werden länderübergreifend angeordnet und können sich beispielsweise auf Chemiewaffen oder die Verletzung von Menschenrechten beziehen.
Konkret schlägt die Nationalratskommission vor, dass der Bundesrat Zwangsmassnahmen gegen Personen ergreifen darf, die sich an Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte oder an anderen Gräueltaten beteiligen. Dieser Antrag fand mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Mehrheit.
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