WaffenverordnungSchusswaffen müssen besser registriert werden
sda/tafu
24.6.2020
Der Bundesrat setzt das neue Waffenrecht in Kraft. Wichtiges Ziel darin: Alle wesentlichen Bestandteile einer Waffe müssen neu markiert werden. Und auch für Schreckschuss- und Signalwaffen gelten strengere Regeln.
Bei der Herstellung einer Waffe müssen neu alle wesentlichen Bestandteile einzeln markiert werden. Dies hat der Bundesrat im Nachgang zum Ja des Volkes zum neuen Waffengesetz beschlossen. Die Markierungen sollen der Polizei helfen, bei Ermittlungen die Herkunft einer Waffe zu klären.
Die neuen Bestimmungen in der Waffenverordnung für die Markierung von Feuerwaffen und den Bau von Schreckschuss- und Signalwaffen werden per Anfang September wirksam, wie der Bundesrat mitteilte. Sie richten sich in erster Linie an Büchsenmacher und Waffenhändler.
Nach bisherigem Recht genügte es bei zusammengebauten Waffen, einen wesentlichen Waffenbestandteil mit einer Seriennummer zu markieren. Künftig müssen alle wesentlichen Waffenbestandteile markiert werden. Bei Pistolen handelt es sich um Griffstück, Verschluss und Lauf, bei Gewehren um Verschlussgehäuse, Verschluss und Lauf.
Für bereits vorhandene Waffen in der Schweiz besteht keine Nachmarkierungspflicht, wie ein Sprecher des Bundesamts für Polizei (Fedpol) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Für alle Waffen, die im Land bereits im Umlauf seien, würden die bisherigen Bestimmungen gelten.
Umbauten verhindern
Der geänderten Verordnung zufolge sollen Schreckschuss- und Signalwaffen künftig technisch so gebaut werden, dass ein Umbau zu einer funktionsfähigen Feuerwaffe nicht mehr möglich ist. Für jene Schreckschuss- und Signalwaffen, welche diesen technischen Vorgaben nicht entsprechen, braucht es künftig einen Waffenerwerbsschein.
Das Stimmvolk hatte im Mai 2019 mit 63,7 Prozent Ja zu einer Verschärfung des Waffenrechts gesagt. Es genehmigte die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie, die im Zuge von terroristischen Anschlägen in Europa verschärft worden war.
Die meisten Anpassungen im Schweizer Recht sind bereits seit Mitte August 2019 umgesetzt. Per 1. September 2020 treten nun die neuen Bestimmungen für die Markierung in Kraft.
Noch ausstehend sind laut dem Bundesrat neue Bestimmungen für einen verbesserten Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten, beispielsweise über die Verweigerung eines Waffenerwerbs aus Sicherheitsgründen. Aktuell würden die Details mit den Schengen-Staaten geklärt.