Am 17. Mai kommt das revidierte Jagdgesetz zur Abstimmung. Das Parlament hat den Wolfsschutz stärker gelockert als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Die Regierung steht dennoch hinter der Vorlage. Diese sei «ein guter Kompromiss».
Dass das Schweizer Stimmvolk über das neue Jagdgesetz entscheiden kann, ist Umwelt- und Tierschutzverbänden zuzuschreiben. Diese ergriffen nach dem Ja des Parlaments das Referendum, welches mit gut 58'000 Unterschriften zustande kam. In ihren Augen trägt das revidierte Gesetz dem Artenschutz zu wenig Rechnung.
Die Räte beschlossen im vergangenen Jahr, den Schutz der Wölfe und anderer Arten zu lockern. Die Behörden sollen die Bestandesregulierung erlauben dürfen, ohne dass Wölfe Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen. Auch in Jagdbanngebieten sollen Wölfe abgeschossen werden dürfen.
Konflikte lindern
Laut dem Bundesrat bietet das revidierte Gesetz dennoch «einen pragmatischen Umgang mit der wachsenden Zahl an Wölfen», wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Die Kantone könnten rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um Konflikte zu vermeiden. Der Wolf bleibe eine geschützte Tierart, und die Rudel blieben erhalten.
Der Wolf war im Jahr 1995 in die Schweiz zurückgekehrt. 2012 bildete sich das erste Rudel, heute gibt es deren acht. Der Wolfsbestand wächst stetig an: 2019 lebten rund achtzig Wölfe in unserem Land. Manche Wölfe greifen Schafe und Ziegen an. Jährlich werden 300 bis 500 Tiere gerissen.
Betroffen sind auch Herden, die von Zäunen oder Hunden beschützt werden. Denn Wölfe können lernen, Schutzmassnahmen zu umgehen. Und manche Wölfe verlieren die Scheu vor Siedlungen. Das revidierte Jagdgesetz bezwecke, Konflikte zu lindern, die mit dem wachsenden Wolfsbestand einhergingen, schreibt der Bundesrat.
Kein bedingungsloses Abschiessen
Die Regierung hält fest, dass das Erlegen von Wölfen weiterhin an mehrere Voraussetzungen geknüpft ist: Die Kantone müssten verhältnismässig vorgehen und dürften zum Beispiel nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fernab von Schafherden oder Dörfern aufhalte. Zudem müssten sie gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind.
Bund und Naturschutzverbände können gegen eine kantonale Abschussverfügung zudem wie bisher Beschwerde einlegen. Das revidierte Gesetz nimmt ferner Bäuerinnen und Bauern beim Herdenschutz stärker in die Pflicht. Anders als heute erhalten sie für gerissene Schafe und Ziegen nur noch eine Entschädigung, wenn sie die Tiere mit Hunden oder Zäunen geschützt haben.
Artenvielfalt stärken
Überdies fördere das neue Jagdgesetz Schutzgebiete, Zugvogelreservate und Wildtierkorridore. Zudem stärke es den Schutz von weiteren Wildtieren und deren Lebensraum. Das sei wichtig für die Artenvielfalt, die in den vergangenen Jahren stark unter Druck geraten sei.
Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1985. Seither habe sich einiges geändert, schreibt der Bundesrat. Es brauche einen besseren Schutz der Natur. Hier setzt laut dem Bundesrat das neue Gesetz an. Reservate und Schutzgebiete, die den Tieren als Rückzugsgebiete dienen, sowie Wildtierkorridore würden mit zusätzlichen Mitteln unterstützt.
Wildentenarten nicht mehr jagdbar
Verschiedene Massnahmen werden mit dem Jagdgesetz gesetzlich verankert. So werden in der ganzen Schweiz rund 300 Verbindungswege in der Natur für Wildtiere vor Verbauung geschützt. Bei Bahnlinien und Strassen sorgen Bund und Kantone für Brücken und Unterführungen für Wildtiere.
Zudem unterstützt der Bund die Kantone bei der Aufwertung der Lebensräume von Wildtieren und Vögeln in den rund achtzig eidgenössischen Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten finanziell. Das Gesetz verpflichtet die Kantone und Bauern, Zäune wildtierfreundlich zu errichten, damit Unfälle und Verletzungen von Wildtieren möglichst ausbleiben.
Zudem werden verschiedene Tierarten besser vor dem Abschuss geschützt. Zwölf Wildentenarten dürfen in Zukunft gar nicht mehr gejagt werden. Zudem gilt für die Waldschnepfe eine längere Schonzeit.
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