Die neusten BeschlüsseBundesrat mahnt, verzichtet aber auf scharfe Regeln für Skigebiete
SDA/tjb
4.12.2020 - 17:49
Der Bundesrat will den Skigebieten keine Kapazitätsgrenzen auferlegen. Mit Blick auf die Festtage appelliert die Landesregierung aber eindringlich an die Kantone. Die Beschlüsse und Appelle in der Übersicht.
Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibe äusserst angespannt, hält der Bundesrat fest. «Wir sind beunruhigt über die fragile Situation und müssen handeln», sagte Gesundheitsminister Alain Berset nach der Sitzung des Landesregierung vor den Bundeshausmedien.
Das Gesundheitssystem stehe unverändert unter Druck, das Personal sei am Limit. Das sei im Hinblick auf die Weihnachtstage nicht einfach. «Der Bundesrat versucht alles, um ein exponentielles Wachstum zu verhindern.»
Seit Anfang Dezember bleiben die Corona-Fallzahlen laut Berset «auf hohem Niveau stabil». In fast zehn Kantonen liege der Reproduktionswert wieder über eins. Das sei beunruhigend. Es sei jetzt der letzte Moment, zu handeln. In der ganzen Schweiz würden die Fallzahlen zwar sinken, in einigen Kantonen der Deutschschweiz jedoch stagnierten sie oder stiegen gar an.
Skigebiete bleiben offen
Das Skifahren soll weiterhin möglich sein, auch die Kapazitäten werden nicht eingeschränkt. Zunächst geplante strengere Massnahmen hatten im Vorfeld starke Kritik bürgerlicher Kreise ausgelöst – und der Druck wirkte. Der Bundesrat verabschiedete die Massnahmen gemäss Berset «in Kenntnis der Kommissions- und Parlamentsentscheide».
In allen geschlossenen Transportmitteln in Berggebieten, also in Zügen, Kabinen und Gondeln, dürfen ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitz- und Stehplätze.
Die Skigebiete brauchen ab dem 22. Dezember zudem eine Bewilligung des Kantons. Der Kanton darf die Bewilligung nur erteilen, wenn es die Kapazität der Spitäler erlaubt, die Corona-Tests normal durchführbar sind und das Contact Tracing funktioniert.
Die Skigebiete müssen «strenge Schutzkonzepte» vorlegen. Klappt die Umsetzung nicht, ist die Bewilligung weg, wie Berset sagte. Die Wintersportorte müssen Massenansammlungen vermeiden. «Après-Ski-Aktivitäten in den Dörfern sind zwingend zu vermeiden», mahnte der Bundesrat.
Für die Wintersportlerinnen und -sportler gilt auf allen Bahnen – auch Skiliften und Sesselliften – ebenso eine Maskenpflicht wie beim Anstehen. In Bergrestaurants dürfen nur Gäste konsumieren, die an einem Sitzplatz haben. Auf Terrassen ist eine Konsumation ebenfalls nur sitzend und mit maximal vier Personen pro Tisch zulässig.
Mehr Fläche pro Kunde
Um die Kontakte vor Weihnachten auf ein Minimum zu beschränken, will der Bundesrat die Bevölkerung ausserdem dazu bewegen, die Einkäufe bewusster zu planen. In grösseren Läden müssen pro Person statt wie heute vier neu zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt ab dem kommenden Mittwoch, 9. Dezember, bis auf weiteres.
Die Registrierungspflicht in Restaurants ist heute kantonal geregelt. Neu muss in der ganzen Schweiz ein Gast pro Tisch seine Kontaktdaten abgeben. Zumachen müssen die Gaststätten weiterhin um 23 Uhr. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde bis 1 Uhr verlängert.
Empfehlungen für Treffen und Homeoffice
Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von zehn Personen. «Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken», heisst es weiter.
Die Arbeitgeber ruft der Bundesrat ebenso dringend auf, die Homeoffice-Empfehlungen konsequent umzusetzen. Auf eine Homeoffice-Pflicht verzichtet er. Singen ist neu ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schule verboten – sowohl drinnen wie draussen.
Druck auf die Kantone
Der Bundesrat erhöhte auch den Druck auf die Kantone. Damit das Wachstum der Fallzahlen nicht wieder exponentiell steige, müssten die Kantone neue Massnahmen treffen. Explizit nannte Berset Thurgau und St. Gallen.
Der Bundesrat stellt den Kantonen bis zum Dienstag, 8. Dezember, ein Ultimatum. Nötigenfalls würde die Landesregierung am Freitag, 11. Dezember, strengere Massnahmen beschliessen. Gemäss Berset können das landesweite, regionale oder kantonale Massnahmen sein.
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