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Ei- und Samenzellen für alle: Befruchtete Eizellen in einem Labor in Zürich (Archivbild).
KEYSTONE
Künftig sollen alle Paare in der Schweiz bei einem Kinderwunsch auf Ei- und Samenzellenspenden zurückgreifen können. Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll entsprechend geändert werden.
Den Auftrag, die Eizellenspende zu legalisieren, hatte der Bundesrat vom Parlament gefasst. Eine entsprechende Motion war im September 2022 an die Landesregierung überwiesen worden. Im Ständerat war die Mehrheit nur knapp.
Die Zulassung der Eizellenspende soll laut dem Parlament verhindern, dass verheiratete Paare für die Erfüllung ihres Kinderwunsches ins Ausland reisen. Der Bundesrat unterstützt dieses Ziel, will dabei aber weiter gehen als National- und Ständerat, wie er am Mittwoch im Grundsatz beschlossen hat.
Er schlägt vor, die Ei- und auch die Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben. «Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist und nicht der sozialen Realität entspricht», wie er schrieb.
Der Bundesrat beauftragte das Departement des Innern (EDI), bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur umfassenden Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes auszuarbeiten, «um es den heutigen Gegebenheiten anzupassen». Das geltende Gesetz wurde letztmals 2017 mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik revidiert. Damals wurden genetische Untersuchungen von Embryonen in vitro zugelassen.
Neben der Zulassung der Eizellenspende und der Ausweitung der Samenspende auf unverheiratete Paare sollen mit der nun geplanten Gesetzesreform weitere Änderungen umgesetzt werden, wie der Bundesrat schrieb. So soll unter anderem geprüft werden, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als bisher – nämlich zehn Jahre – konserviert werden dürfen.
Auch die Aufhebung oder Lockerung der «Zwölferregel» bei der In-vitro-Fertilisation steht zur Diskussion. Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens zwölf Embryonen entwickelt werden dürfen.
In der Schweiz legt das Fortpflanzungsmedizingesetz seit 2001 fest, unter welchen Bedingungen Paare fortpflanzungsmedizinische Verfahren in Anspruch nehmen dürfen. Zu diesen Verfahren gehören heute die Insemination, bei der Samen in die Gebärmutter übertragen werden, und die In-vitro-Fertilisation, bei der Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau befruchtet werden und der Embryo anschliessend in die Gebärmutter transferiert wird.
Für beide Verfahren ist die Samenspende heute nur für Ehepaare erlaubt, die Eizellenspende ist gänzlich verboten. Künftig sollen alle Paare – unabhängig von ihrem Zivilstand -, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen können – analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit.
«Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl», wie der Bundesrat schrieb. Dieser Schutz könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare Eizellenspenden im Ausland in Anspruch nehmen.