Bern
Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Stalker sollen künftig mit elektronischen Fussfesseln überwacht werden können - allerdings nicht in Echtzeit. Ein unmittelbares Eingreifen der Polizei wäre nicht möglich.
Justizministerin Simonetta Sommaruga ist die Verbesserung des Opferschutzes ein besonderes Anliegen. In den 1980er Jahren hatte sie in Freiburg in einem Haus für geschlagene Frauen gearbeitet. Die Erfahrung habe sie bis heute geprägt, sagte die Justizministerin am Mittwoch vor den Medien in Bern.
Seit damals sei zwar viel geschehen. Doch in jüngster Zeit seien die Opferzahlen wieder angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 17'685 Straftaten polizeilich registriert, zwei Prozent mehr als im Vorjahr und 13 Prozent mehr als 2014. 19 Menschen starben.
Der Bundesrat reagiert mit einem Bündel von Massnahmen im Zivil- und Strafrecht. Das Ziel: Zum einen sollen Kontakt- und Rayonverbote besser durchgesetzt, zum anderen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden.
Bewegungsdaten als Beweis
Kontakt- und Rayonverbote können Gerichte bei Drohungen oder Stalking seit zehn Jahren verhängen. Künftig sollen sie anordnen können, dass der Stalker oder die Stalkerin eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband trägt.
Damit kann aufgezeichnet werden, wo sich die Person aufhält. Das soll diese dazu bringen, sich an das Verbot zu halten. Hält sie sich nicht daran, können die Aufzeichnungen in einem Verfahren als Beweis verwendet werden.
Keine Intervention möglich
Nicht möglich ist dagegen ein unmittelbares Eingreifen der Polizei, wenn ein Stalker das Kontaktverbot missachtet und sich dem Opfer nähert. Ursprünglich war das geplant. Im Vernehmlassungsentwurf schlug der Bundesrat eine laufende Überwachung in Echtzeit vor.
Davon sieht er nun ab: Die Daten sollen nur nachträglich ausgewertet werden. Er trage damit den in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Die Überwachung in Echtzeit wäre aus Sicht der Kantone mit den heutigen Ressourcen schlicht nicht zu gewährleisten, sagte Sommaruga dazu.
Höchstens sechs Monate
Weiter hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel kann für höchstens jeweils sechs statt zwölf Monaten angeordnet werden. Eine Überwachung wird nur auf Antrag des Opfers angeordnet, wobei der Täter die Kosten trägt. Dem Opfer sollen auch keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden, wenn es das Gericht wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking anruft.
Verbessern will der Bundesrat ferner den Informationsfluss. Das Gericht soll seinen Entscheid künftig allen zuständigen Stellen mitteilen, soweit dies zu deren Aufgabenerfüllung oder zum Schutz des Opfers notwendig erscheint. Sommaruga nannte dazu ein Beispiel: Wenn das Gericht die Polizei über ein Kontaktverbot informiere, könne diese bei der betreffenden Person Waffen einziehen.
Entscheid nicht mehr beim Opfer
Im Strafrecht will der Bundesrat neue Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt verankern. Ob das Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein.
Damit will der Bundesrat der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, damit es die Einstellung des Verfahrens verlangt. Die Behörden hätten heute kaum Spielraum, auch wenn offensichtlich sei, dass die Einstellung des Verfahrens nicht im Sinne des Opfers sei, stellte Sommaruga fest.
Kein Kriterienkatalog
Künftig dürften Verfahren nur noch dann sistiert werden, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat einen beispielhaften Katalog von Kriterien vorgeschlagen, die in die Interessenabwägung einfliessen sollten. Weil dieser auf Kritik stiess, hat er nun darauf verzichtet.
Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden dürfen. Zudem soll die Strafbehörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht.
Einen eigenen Straftatbestand für Stalking lehnt der Bundesrat ab. Er erinnert daran, dass Stalking auf Basis vorhandener Straftatbestände verfolgt werden kann. Zahlen zur Verbreitung des Phänomens liegen für die Schweiz nicht vor, wie es in einem Bericht heisst. Studien aus dem Ausland hätten aber gezeigt, dass gut 10 Prozent der Bevölkerung im Lauf ihres Lebens mindestens einmal Stalking erlebten.
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