Gewaltfreie ErziehungBundesrat will Ohrfeigen-Verbot im Gesetz verankern
SDA, gbi
23.8.2023
Ohrfeigen, aber auch psychische Gewalt gegenüber Kindern, sollen ausdrücklich verboten werden: Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZKB) verankern.
SDA, gbi
23.08.2023, 12:13
23.08.2023, 12:14
SDA, gbi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) festschreiben.
Eltern würden körperliche Strafen, aber auch psychische Gewalt in der Kindererziehung explizit verboten.
Schon heute ist Gewalt gegen Kinder nicht erlaubt, jedoch nur durch das Strafrecht.
Der Bundesrat kommt mit seiner Ausweitung auf das ZKB einem Auftrag aus dem Parlament nach.
Der Bundesrat geht bei der Bekämpfung von Gewalt an Kindern einen Schritt weiter: Er will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankern. Neben Ohrfeigen und anderen Körperstrafen betrifft dies auch psychische Misshandlung.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuchs eröffnet, wie er mitteilte. Damit soll insbesondere die Prävention gestärkt werden.
Die neue Gesetzesbestimmung schickt der Bundesrat nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 23. November.
Schon heute verboten
Bereits heute ist Gewalt gegenüber Kindern in der Erziehung nicht erlaubt. Kinder sind durch das Strafrecht geschützt. Im vergangenen Jahr ist der Bundesrat durch eine parlamentarische Motion damit beauftragt worden, die gewaltfreie Erziehung auch im Zivilgesetz zu verankern.
Die neue Bestimmung soll gemäss Mitteilung ausdrücklich festhalten, dass Eltern «das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt» erziehen müssen. Sie habe Leitbildcharakter und sei ein klares Signal, dass Gewalt nicht toleriert werde.