Im Internet bestellt Bundesrat will Regeln für Import von Hundewelpen verschärfen

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27.11.2023 - 18:38

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Bild: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE

Der Bundesrat will dem verantwortungslosen Import von jungen Hunden einen Riegel vorschieben. Neu sollen Welpen erst ab dem Alter von 15 Wochen in die Schweiz gebracht werden dürfen. 

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  • Die Zahl der importierten acht bis 15 Wochen alten Hundewelpen stieg vor allem während der Covid-19-Pandemie an – bis zu einem Höchststand von rund 15'500 im Jahr 2021.
  • Bestellt werden die Tiere häufig via Internet und mit Sammeltransporten in die Schweiz gebracht.
  • Heute gilt für die Einfuhr von Hundewelpen in die Schweiz kein Mindestalter. Neu sollen sie erst ab einem Alter von 15 Wochen in die Schweiz gebracht werden dürfen.
  • Ausnahmen soll es für Diensthunde geben und für Privatpersonen, die einen jungen Hund selbst bei einem Züchter im Ausland abholen.

Der Bundesrat will mit der Import-Verschärfung erreichen, dass weniger Welpen via Internet unbedacht und spontan im Ausland gekauft werden, wie das Departement des Innern (EDI) zur Eröffnung der Vernehmlassung am Montag schrieb. Bestellt werden die Tiere via Internet und mit Sammeltransporten in die Schweiz gebracht.

Gefahr von Krankheiten

Diese Transporte bergen laut dem EDI ausserdem die Gefahr, dass sich die sehr jungen Hunde gegenseitig mit Krankheiten anstecken. Denn heute gilt für die Einfuhr von Hundewelpen in die Schweiz kein Mindestalter. Sind die Hündchen jedoch unter acht Wochen alt, dürfen sie nur zusammen mit dem Muttertier ins Land gebracht werden.

Die Altersgrenze von 15 Wochen oder rund vier Monaten gibt es laut EDI in vielen EU-Staaten. Eine Ausnahme von der Regel will der Bundesrat indessen für Privatpersonen machen, die einen jungen Hund selbst bei einem Züchter im Ausland abholen. Auch für die Einfuhr von jungen Diensthunden soll es Ausnahmen geben.

Die Zahl der importierten acht bis 15 Wochen alten Welpen stieg vor allem während der Covid-19-Pandemie an, auf bis insgesamt rund 15'500 im Jahr 2021, wie der Datenbank Amicus zu entnehmen ist. 2022 gab es noch 12'200 registrierte Importhunde dieser Altersgruppe und bis Ende Oktober 2023 deren 7600.

Angaben zur Herkunft dieser Tiere – ob aus einer Zucht, dem Tierschutz oder Findeltier – macht die Datenbank nicht. Auch über alles gesehen ging die Zahl der importierten Hunde 2022 zurück. Die meisten Importhunde waren Mischlinge; die nächsten Plätze der Rangliste belegen kleine Rassen. Insgesamt lebten in der Schweiz zuletzt rund 562'000 Hunde.

Strengere Vorgaben für Versuchstiere

Der Bundesrat schlägt noch weitere Verschärfungen von Tierschutzbestimmungen vor, unter anderem zu Gunsten von Versuchstieren. Er will neu vorschreiben, dass die Zucht von Tieren ausdrücklich auf das notwendige Minimum beschränkt wird.

Die Bestimmung aller Versuchstiere soll zudem neu in einer Datenbank erfasst werden. Dies soll laut EDI verhindern, dass Institutionen Tiere für Versuche züchten, für die diese dann nicht verwendet und deshalb getötet werden.

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Weiter will der Bundesrat vorschreiben, dass Käfige und Gehege für Versuchstiere Rückzugsmöglichkeiten bieten. Der Bundesrat stützt sich mit seinen Vorschlägen auf das 3R-Prinzip, also die Reduktion der Zahl der Tiere (Reduce), den Ersatz von Tierversuchen (Replacement) und verbesserte angewandte Methoden (Refine).

Strengere Vorgaben sollen künftig auch für den Umgang mit Tieren gelten. Verbieten will der Bundesrat das Kürzen von Hühnerschnäbeln und das Kürzen der Schwänze von Schafen und bestimmte Methoden im Umgang mit Pferden, Ponys und Eseln sowie Ausrüstungsgegenstände für den Umgang mit diesen Tieren.

Die Vorschläge sind bis zum 15. März 2024 in der Vernehmlassung.