Geld Bundesrat will Umtauschfrist für alte Banknoten aufheben

SDA

21.2.2018 - 11:54

Wer alte Banknoten besitzt, soll diese zeitlich unbeschränkt umtauschen können. Das schlägt der Bundesrat vor. Heute gilt eine Frist von 20 Jahren. (Archivbild)
Wer alte Banknoten besitzt, soll diese zeitlich unbeschränkt umtauschen können. Das schlägt der Bundesrat vor. Heute gilt eine Frist von 20 Jahren. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Alte Banknoten sollen künftig unbefristet eingetauscht werden können. Das schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Heute verlieren Banknoten 20 Jahre nach dem Rückruf einer Serie ihren Wert.

Innerhalb dieser Frist können sie zwar nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet, aber bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) umgetauscht werden. Als die Umtauschfrist 1921 eingeführt wurde, ging man davon aus, dass nicht zurückgegebene Banknoten verloren oder kaputt gegangen waren.

Nach Ansicht des Bundesrats ist das nicht mehr zeitgemäss. Die Lebenserwartung sei gestiegen, die Mobilität der Bevölkerung habe zugenommen, schreibt er in einer Mitteilung vom Mittwoch. Zudem soll die Aufhebung der Umtauschfrist verhindern, dass jemand plötzlich wertlos gewordene Banknoten besitzt.

Daher sollen Schweizer Banknoten ab der 6. Serie unbegrenzt umgetauscht werden können. Diese wurde ab 1976 in Umlauf gebracht. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über 1 Milliarde Franken im Umlauf. Die Umtauschfrist läuft im Mai 2020 aus.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) ist in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die Befürchtung, dass der Fondssuisse nicht mehr ausreichend finanziert wird, hält er für unbegründet.

Dieser könne künftige Aktivitäten aus seinen Kapitalerträgen decken, heisst es in der Mitteilung. Der Fonds, der ungedeckte Elementarschäden bei Naturkatastrophen deckt, profitiert heute vom Erlös der nicht umgetauschten Banknoten.

Auch die Bedenken, dass die Aufhebung der Umtauschfrist das Kriminalitätsrisiko erhöhe, teilt der Bundesrat nicht. Die Regelung, dass die Noten sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel gälten, bleibe bestehen. Danach müssten die Noten an einem Schalter der SNB umgetauscht werden, die deren Echtheit und Herkunft prüfe.

In der Botschaft erinnert der Bundesrat auch daran, dass Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden können. Das gilt insbesondere für den Euro, den US-Dollar und das britische Pfund.

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