Revision des FernmeldegesetzesBesserer Schutz vor Werbeanrufen und hohen Roaming-Gebühren
SDA/uri
18.11.2020
Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Revision des Fernmeldegesetzes verabschiedet. Kundinnen und Kunden sollen dadurch künftig auch vor unerwünschten Werbeanrufen und hohen Roaming-Gebühren geschützt werden. Das Gesetz tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Mit der Revision des Fernmeldegesetzes sind Anbieter von Fernmeldediensten neu verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden nicht nur vor unlauterer Massenwerbung, sondern auch vor unlauterer Werbung zu schützen. Dazu gehören Werbeanrufe von einer nicht im Telefonverzeichnis registrierten Nummer.
Weitere Änderungen betreffen das Roaming. Der Bundesrat will die Anbieter primär dazu verpflichten, die Kundinnen und Kunden über die Tarife zu informieren. Normalerweise erhalten diese die Information zum Roaming in Form eines SMS. Weiter ist vorgesehen, dass die Mobilfunkanbieter sekunden- und kilobytegenau abrechnen müssen.
Das Parlament hatte im Frühjahr 2019 die Teilrevision des Fernmeldegesetzes beschlossen. Zur Umsetzung der Details schickte der Bundesrat im Dezember 2019 sieben Verordnungen in die Vernehmlassung. Darin sind auch Bestimmungen zu Kurznummern, Notrufen sowie Ausnahmen von der Pflicht zur Netzneutralität festgelegt.
Insgesamt gingen dabei 113 zum Teil kontroverse Stellungnahmen ein, wie es beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage hiess. Im Grossen und Ganzen hielt der Bundesrat aber an seiner Version fest und verabschiedete die revidierten Ausführungsbestimmungen am Mittwoch an seiner Sitzung, wie das Bakom mitteilte.
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