Gesetzesänderung Bundesrat will vorläufig Aufgenommenen Auslandsreisen verbieten

gbi

26.8.2020

Blick auf das Bundeshaus in Bern.
Blick auf das Bundeshaus in Bern.
Bild: Keystone

Vorläufig Aufgenommene sollen nicht mehr in ihre Heimat reisen dürfen. Auch den Besuch von Drittstaaten will der Bundesrat nur in Einzelfällen erlauben. Dafür soll der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung verschiedene Gesetzesänderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz angeschoben. Einige davon betreffen vorläufig aufgenommene Personen: Für sie soll – wie für anerkannte Flüchtlinge – neu ein generelles Verbot für Reisen in die Heimatstaaten gelten, wie der Bundesrat per Communiqué mitteilte. Bei Verstössen erlische der Status «vorläufig aufgenommen» automatisch. 

Eine Ausnahme solle nur dann möglich sein, wenn eine solche Reise zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr in die Heimat notwendig sei.

Keine Reisen in Drittstaaten mehr

Auch was Reisen in Drittstaaten angeht, zieht der Bundesrat die Schraube an. Mussten vorläufig Aufgenommene für solche Reisen eine Bewilligung einholen, sind sie neu verboten.



Einzig folgende Ausnahmen sind vorgesehen: «Konkret sollen Reisen beim Tod oder bei einer Krankheit eines Familienangehörigen, Reisen wie Schul- oder Ausbildungsreisen, die der Integration dienen, oder Reisen aus beruflichen Gründen ins grenznahe Ausland im Einzelfall weiterhin bewilligt werden können», heisst es im Communiqué. Diese Ausnahmen sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Die restriktivste Regelung für Auslandsreisen gelte für Asylsuchende. Sie dürfen während eines Asylverfahrens nur dann ins Ausland reisen, wenn dies im Rahmen ihres Asyl- und Wegweisungsverfahrens notwendig ist. Auch diese Regelung werde nun explizit im Gesetz verankert.

Kantonswechsel möglich, wenn eine Stelle herausschaut

Zugleich beschloss der Bundesrat, für vorläufig aufgenommene Personen eine Hürde auf dem Weg in den Arbeitsmarkt zu entfernen. So sollen sie künftig den Kanton wechseln können, wenn sie im neuen Kanton eine Stelle haben oder eine längere berufliche Ausbildung absolvieren und keine Sozialhilfe beziehen. Damit setze man eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerats um, heisst es weiter.



Die Vernehmlassung zur Vorlage fand im Herbst 2019 statt, laut Regierungsangaben hätten sich alle Kantone, sieben politische Parteien sowie 35 weitere interessierte Kreise dazu geäussert. Nun hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. 

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