Jans und Parmelin unter DruckGeheimes Papier bringt Bundesrat kurz vor Abstimmung in Bedrängnis
Petar Marjanović, Bern
26.5.2026
Die Schweiz vor einer Richtungsfrage – Das musst du zur umstrittenen 10-Millionen-Initiative wissen
Die SVP will die Bevölkerung der Schweiz auf unter zehn Millionen Menschen begrenzen. Gegner warnen vor Abschottung und wirtschaftlichen Folgen. Was hinter der Initiative steckt – und warum sie das Land politisch bereits jetzt spaltet.
12.05.2026
Ein internes Merkblatt warnt vor Behördenpropaganda vor Abstimmungen. Im Fall Beat Jans erklärt die Bundeskanzlei die Regeln plötzlich für unverbindlich. Einen «Rüffel» soll es trotzdem gegeben haben – eine Spurensuche.
«Blick» berichtete, Bundespräsident Guy Parmelin habe Beat Jans wegen dessen Auftritten gegen die 10-Millionen-Initiative gerüffelt.
Bundesrat Jans dementiert das. Heikel ist der Fall, weil Jans nicht als SP-Politiker auftritt, sondern als Vertreter des Gesamtbundesrates.
Ein internes Merkblatt verlangt sachliche, vollständige und verhältnismässige Behördeninformation – empfiehlt aber nur, «am besten» keine externen Gäste an Medienkonferenzen einzuladen.
Es ist nur drei Seiten lang, aber politisch brisant: In einem internen Merkblatt hält die Bundesverwaltung fest, wie der Bundesrat vor Abstimmungen informieren darf – und wo Behördeninformation zur Propaganda wird. Genau dieses Papier wird nun im Streit um Beat Jans zum Problem für die Regierung.
Denn das Merkblatt warnt vor einseitiger Information, Kampagnenauftritten und externen Gästen an Medienkonferenzen. Jans trat zur 10-Millionen-Initiative trotzdem mit Vertretern von Kantonen, Gewerbe, Arbeitgebern und Gewerkschaften auf. Die Bundeskanzlei sagt nun: Das Papier sei gar keine verbindliche Weisung.
Bundesräte müssen vorsichtig informieren
Dabei geht es um mehr als nur Juristenfutter: Wenn Bundesräte vor Abstimmungen auftreten, sprechen sie nicht als Privatpersonen oder Parteipolitiker. Sie vertreten den Gesamtbundesrat – und ihre Auftritte gelten als Behördeninformation.
Wenn Bundesräte auftreten und über Abstimmungen reden, müssen sie sachlich, vollständig, transparent und verhältnismässig informieren. (Symbolbild)
Bild:Keystone
Für solche Auftritte gelten enge Leitplanken. Der Bundesrat muss die Stimmberechtigten sachlich, vollständig, transparent und verhältnismässig informieren. So steht es im Bundesgesetz über die politischen Rechte.
Zur Präzisierung existiert in der Bundesverwaltung das erwähnte dreiseitige Merkblatt «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen». blue News liegt dieses Dokument vor. Es richtet sich an Mitarbeitende des Bundes und soll helfen, die Informationstätigkeit vor Abstimmungen rechtskonform auszugestalten.
Das Papier ist bemerkenswert direkt formuliert. Nicht erlaubt seien etwa «Behördenpropaganda», einseitige Information, das Verschweigen wichtiger Punkte oder das Führen einer Kampagne. Bundesräte sollen Gegenpositionen berücksichtigen und nicht nur Vorteile oder nur Nachteile einer Vorlage erwähnen.
Besonders heikel ist ein Abschnitt zu Medienkonferenzen. Dort heisst es: «Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung.» Genau das tat Beat Jans aber Mitte März.
«Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung.»
Bundesrat Jans trat mit externen Gästen auf
An der Medienkonferenz des Bundesrates zur 10-Millionen-Initiative trat Jans nicht allein auf. Neben ihm standen Vertreter von Kantonen, Gewerbe, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Politisch wirkte der Auftritt wie eine breite Allianz gegen die SVP-Initiative.
Die SVP sieht darin einen Regelbruch. Fraktionschef Thomas Aeschi reichte im Parlament einen Vorstoss ein und fragte, welche Sanktionen der Gesamtbundesrat gegen Jans ergreife. Auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates will sich mit dem Fall befassen.
Der Bundesrat widerspricht. In seiner Antwort auf Aeschis Vorstoss schreibt er, die Einladung von Gästen zur «sachlichen Information» an einer Medienkonferenz sei nicht mit der Unterstützung einer Kampagnentätigkeit gleichzusetzen. Der Bundesrat führe keine Abstimmungskampagnen.
Damit zeigt sich ein Widerspruch: Das Merkblatt empfiehlt zwar, am besten keine externen Gäste einzuladen. Es verbietet sie aber nicht ausdrücklich.
Gesamtbundesrat gerät in Erklärungsnot
Genau hier beginnt die Erklärungsnot. Wer im konkreten Fall entschied, dass externe Gäste an der Medienkonferenz teilnehmen sollten, sagt der Bundesrat nicht. Ob dazu eine Notiz, eine rechtliche Abwägung oder ein interner Entscheid vorliegt, beantwortet die Bundeskanzlei ebenfalls nicht.
Stattdessen verweist sie darauf, dass die «Grundprinzipien» keine gesetzliche Vorgabe und keine bundesrätliche Weisung seien. Es handle sich lediglich um ein Merkblatt beziehungsweise ein Arbeitsinstrument der Konferenz der Informationsdienste der Departemente.
Oder anders gesagt: Einerseits liefere das Papier nur eine Leitplanke dafür, wie der Bund die freie Meinungsbildung vor Abstimmungen schützen will. Andererseits erklärt die Bundeskanzlei es für unverbindlich, sobald es im Fall Jans konkret wird.
So berichtete der «Blick» Anfang Mai.
Bild:blue News
Dazu passt der Bericht des «Blick». Bundespräsident Guy Parmelin soll Jans intern zu mehr Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit angehalten haben. Jans dementiert das deutlich.
«Nein, es gab nie Rüffel von irgendeinem Bundesrat», sagte der SP-Justizminister Anfang Mai gegenüber «Tele Züri». Diese Woche doppelte er im «Tages-Anzeiger» nach: Er sei erstaunt, wie lange sich solche Falschaussagen hielten.
Überprüfen lässt sich das nicht. Sitzungen des Bundesrates sind geheim, Anträge, Diskussionen und Beratungen dürfen nicht nach aussen getragen werden. Die Bundeskanzlei verweist auf diese Vertraulichkeit – und schreibt knapp: «Mediengerüchte kommentieren wir nicht.»
«Mediengerüchte kommentieren wir nicht.»
Ursula Eggenberger
Sprecherin der Bundeskanzlei
Gegenüber blue News sagen Personen aus dem Umfeld des Bundesrates: Die Regierungskommunikation war sehr wohl Thema. Nur von einem formellen «Rüffel» will dort niemand sprechen.
Bundesrat Jans zum angeblichen «Rüffel» von Parmelin
«Nein, es gab nie Rüffel von irgendeinem Bundesrat», sagte der SP-Justizminister Anfang Mai gegenüber «Tele Züri». Diese Woche doppelte er im «Tages-Anzeiger» nach: Er sei erstaunt, wie lange sich solche Falschaussagen hielten.
22.05.2026
Eine mit den Abläufen vertraute Person sagt: «Die Kommunikation wurde diskutiert, es war aber kein Rüffel.» Eine andere Person aus dem Bundesratsumfeld formuliert es schärfer: «PR-Schmutzkanonen gehören zum Spiel vor Abstimmungen.»
Möglich ist also, dass es den «Rüffel» nie gab – und dass die Geschichte vor allem dazu diente, Jans im Abstimmungskampf zu schwächen. Möglich ist aber auch, dass die Kommunikation tatsächlich zu reden gab, weil der Bundesrat nach früheren Kontroversen schlauer und vorsichtiger geworden ist.
Eidgenössische Abstimmungen
Auf der Abstimmungsseite von blue News findest du alle wichtigen Informationen zu den eidgenössischen Abstimmungen: Initiativen und Referenden verständlich erklärt, umfassende Hintergrund-Storys sowie Zusammenfassung und Einordnung der Resultate.
sda
Ein Blick in die Archive zeigt jedenfalls: Der Basler SP-Bundesrat ist kein Einzelfall. Schon früher traten Bundesräte an Abstimmungsmedienkonferenzen mit externen Gästen auf – etwa Doris Leuthard 2016 mit Vertretern aus Wirtschaft und Energiewirtschaft oder Karin Keller-Sutter 2020 mit Vertretern von Gewerbeverband, Arbeitgeberverband und Gewerkschaften. Wären externe Gäste verboten, hätten also auch frühere Bundesratsmitglieder gegen diese Linie verstossen.
Jans mag zwar den Rüffel bestreiten. Das Schweigen von Parmelin liefert aber der SVP neue Munition. Ihre Vertreter bezeichnen Jans mittlerweile offen als «Propaganda-Bundesrat». Die rechtskonservative «Weltwoche» unter dem ehemaligen SVP-Nationalrat Roger Köppel titelte bereits: «Propaganda-Bundesrat ausser Rand und Band».
1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.
2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.
3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.
Art. 197 Ziff. 152Übergangsbestimmungen zu Art. 73a
1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.
2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.