Bundesgericht entscheidetBund muss Pharma-Verträge zu Corona-Impfstoffen offenlegen
SDA
17.2.2026 - 12:00
Die Verträge des Bundes mit den Pharmafirmen zu den Covid-Impfstoffen müssen offengelegt werden. (Archivbild)
Keystone
Der Bund darf die Verträge mit Pharmafirmen zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen nicht länger unter Verschluss halten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Dokumente offengelegt werden müssen.
Keystone-SDA
17.02.2026, 12:00
17.02.2026, 12:01
SDA
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Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet den Bund zur Offenlegung der Covid-Impfstoffverträge.
Das Gericht sieht keine gesetzlichen Gründe für eine Geheimhaltung, auch nicht aus aussenpolitischen Interessen.
Das Urteil betrifft Verträge mit Novavax und Moderna, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der Bund muss die mit den Pharmafirmen abgeschlossenen Verträge zur Beschaffung der Covid-Impfstoffe offenlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von drei Privatpersonen gutgeheissen.
Die Beschwerdeführer forderten auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Armeeapotheke geschlossenen Verträge für die Covid-Impfstoffe. Das BAG wies die Gesuche Ende 2023 ab. Die Verfügungen betrafen die Unternehmen Novavax, Moderna Tx und Moderna Switzerland.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Dienstag publizierten Urteil festgehalten, dass keine vom Gesetz genannten Ausnahmegründe erfüllt seien, mit denen der Zugang verweigert werden könne. Namentlich sei nicht zu befürchten, dass die aussenpolitischen Interessen der Schweiz gefährdet würden.
Weiter sei kein Nachweis eines Geheimhaltungsinteresses bezüglich Preisen, Lieferkonditionen und weiteren Punkten erbracht worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.