Burka-VerbotBurka-Zwang soll bestraft werden können
SDA
20.12.2017 - 17:00
Wer eine Frau zwingt, sich zu verschleiern, soll bestraft werden können. Diesen indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat der Burka-Initiative entgegen stellen.
Die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" werfe schwierige Frage auf, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien. Zum einen herrsche ein breiter Konsens, dass die Behörden den Frauen nicht vorzuschreiben hätten, wie sie sich anziehen sollen.
Auf der anderen Seite lösten Bilder von vollständig verhüllten Frauen Irritation und Befremden aus. "Der Nikab und die Burka sind gerade aus Sicht der Frauen eine Zumutung und zwar nicht nur für diejenigen, die sie tragen", sagte Sommaruga.
Zwang soll bestraft werden
Deshalb habe der Bundesrat nun einen Richtungsentscheid gefällt und stelle der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber: "Wer eine Frau nötigt, sich zu verhüllen, überschreitet eine Grenze und soll bestraft werden", sagte Sommaruga. Mit einer ausdrücklichen Nennung des Tatbestandes im Strafgesetzbuch bringe der Bundesrat zum Ausdruck, dass er Zwang gegen Frauen klar verurteile.
Auch Kontakte mit gewissen Behördenstellen, wie zum Beispiel die Migrations- und Arbeitsmarktbehörden, müssten künftig mit unverhülltem Gesicht erfolgen - damit diese wüssten, mit wem sie es zu tun haben. Das schaffe Vertrauen.
Wer sich weigere, in dieser Situation die Burka abzulegen, könne bestraft werden, sagte Sommaruga. Damit stärke der Bundesrat den Behörden den Rücken, weil diese die Person melden oder die Dienstleistung verweigern könnten.
Offizialdelikt
Beim neuen Gesetz gegen den Zwang zur Verschleierung handle es sich ausserdem um ein Offizialdelikt. So könnten auch Drittpersonen Klage einreichen. Bis Mitte des nächsten Jahres soll das Bundesamt für Justiz (BJ) eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Verlässliche Angaben über die Anzahl vollverschleierter Frauen in der Schweiz gibt es nicht. Bundesrätin Sommaruga gibt auch zu, dass der bundesrätliche Vorschlag die tieferliegenden Probleme wie häusliche Gewalt, Zwang gegen Frauen oder fehlende Gleichstellung nicht lösen wird. "Doch das macht die Initiative auch nicht", sagte Sommaruga.
Verhüllungsverbot
Die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" war im Oktober formell zu Stande gekommen. Sie verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder bei allgemein beanspruchten Dienstleistungen verhüllen darf. Ausnahmen sind vorgesehen aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.
Da bei einem Ja zur Initiative auch das Tragen von Burka und Nikab in der Öffentlichkeit verboten wäre, wird das Volksbegehren auch als "Burka-Initiative" bezeichnet. Hinter der Initiative steht das "Egerkinger Komitee" um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.
Sache der Kantone
Die Initiative lehnt der Bundesrat ab. Denn die Regelung des öffentlichen Raums sei in der Schweiz traditionell Sache der Kantone. Diese sollen auch in Zukunft selber bestimmen können, wie sie mit verhüllten Touristinnen aus arabischen Ländern umgehen möchten. Gemäss Sommaruga machen diese nach wie vor den Grossteil der verhüllten Frauen aus.
Doch einig sind sich auch die Kantone nicht: Ein Verhüllungsverbot gibt es bisher im Kanton Tessin. Auch der Kantonsrat St. Gallen hatte Ende November ein Gesetz verabschiedet, das eine Bestrafung vorsieht, wenn jemand im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, sofern die Person damit "die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet".
Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliege, muss jedoch jeweils im Einzelfall beurteilt werden. In den Kantonen Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus wurde ein Verhüllungsverbot abgelehnt.
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