Beschluss der Gesundheitskommission Burnout ist keine Berufskrankheit

SDA

15.2.2019

Beim Begriff Burnout denken viele zuerst an Stress im Job. Doch auch private Probleme können überfordern und schliesslich krank machen. (Symbolbild)
Beim Begriff Burnout denken viele zuerst an Stress im Job. Doch auch private Probleme können überfordern und schliesslich krank machen. (Symbolbild)
Bild: Uwe Umstätter

Das Burnout-Syndrom wird nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat eine Ablehnung der  parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) beschlossen.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats will das Burnoutsyndrom nicht als Berufskrankheit anerkennen. Sie lehnt eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) ab.

Der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass Burnouterkrankungen oft nicht zweifelsfrei auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden könnten. Wichtiger als eine neue Zuständigkeit bei der Unfallversicherung seien die bereits laufenden Programme der Privatwirtschaft zur Prävention von Burnout.

In den letzten Jahren sei eine Zunahme der Burnoutfälle zu verzeichnen, argumentiert Reynard. Die Krankenversicherungen betrachteten diese als Depression, was die Zahl der Fälle reduziere, bei welchen die Versicherungen die Kosten übernähmen. Mit der Anerkennung von Burnout als Berufskrankheit könnte man das Krankheitsbild besser berücksichtigen, ist Reynard überzeugt.

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