Abstimmungssonntag wird teuer Stimmenzählen verpasst, Gerichtstermin auch – kurioser Justiz-Fall in Bern

Petar Marjanović

14.1.2026

Im November 2024 wurde der Berner zum Stimmenzählen bei der Stadtkanzlei aufgeboten.
Im November 2024 wurde der Berner zum Stimmenzählen bei der Stadtkanzlei aufgeboten.
Bild: blue News

Ein Berner musste dafür bezahlen, dass er am Abstimmungssonntag als Stimmenzähler fernblieb. Er erhob Einsprache gegen die Busse – und blieb dann auch der Gerichtsverhandlung fern. 

Petar Marjanović

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Berner, der 2024 zum Stimmenzählen aufgeboten worden war und unentschuldigt fernblieb, wehrte sich mit einer Einsprache gegen eine Busse von insgesamt 350 Franken.
  • Deshalb kam es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung – allerdings ohne den Beschuldigten selbst.
  • Da er unentschuldigt nicht erschien, galt seine Einsprache als zurückgezogen, der Fall war nach wenigen Minuten erledigt.

Am frühen Dienstagmorgen herrscht im Gerichtssaal des Regionalgerichts Bern-Mittelland eine beinahe irritierende Stille. Es ist kurz nach acht Uhr. Die Zuschauerbänke sind leer, die Akten sauber bereitgelegt. Richterin und Gerichtssekretärin sitzen bereits um 08.10 Uhr auf ihren Plätzen. Alles ist vorbereitet für eine Verhandlung, die nur deshalb stattfindet, weil der Beschuldigte sie ausdrücklich verlangt hat.

Im Zentrum steht ein Mann aus dem Kanton Bern. Die Vorgeschichte ist rasch erzählt: 2024 wurde er von der Stadt Bern aufgeboten, als Mitglied des «nichtständigen Stimmausschusses» mitzuwirken. Auf Deutsch: Er hätte an einem Abstimmungswochenende beim Auszählen der Stimmen helfen sollen.

Auf seine Mitarbeit wurde gezählt. Denn es ging um den Urnengang im November 2024, bei dem nicht nur Abstimmungen stattfanden, sondern auch Stadtberner Parlament und Regierung neu gewählt wurden. Allein für die Abstimmungen auf Bundesebene gingen rund 200'000 Stimmzettel ein.

Nicht erschienen, nicht abgemeldet

Der Mann, der deutlich ausserhalb des Berner Stadtzentrums lebt, hatte jedoch offenbar wenig Lust, an diesem Wochenende eine rund 40-minütige Busfahrt auf sich zu nehmen, um im Stimmbüro auszuhelfen. Er meldete sich auch nicht ab. Die Konsequenz: eine Busse von 200 Franken, dazu Gebühren – total 350 Franken.

Doch der Mann akzeptierte den Strafbefehl nicht. Er erhob Einsprache. Damit verlangte er eine öffentliche Gerichtsverhandlung, in der der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft von gewählten Richterinnen und Richtern überprüft wird. Genau deshalb sitzt an diesem Morgen nicht nur das Gericht bereit, sondern auch ein Journalist vor dem Gerichtssaal – um kritisch zu prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Wer jedoch fehlt, ist die zentrale Figur des Verfahrens.

Um 08.30 Uhr hätte der Prozess beginnen sollen. Alle Beteiligten waren aufgefordert worden, früher zu erscheinen. Eine Nachfrage beim Empfang bringt Klarheit: Der Beschuldigte ist noch nicht eingetroffen. 

Um 08.40 Uhr macht sich spürbare Irritation breit. Denn ausgerechnet jener Mann, der unbedingt eine Verhandlung wollte, ist nicht erschienen, um seine Unschuld zu begründen oder die strafmildernde Gründe vorzubringen. Schon wieder nicht erschienen, schon wieder ohne Abmeldung.

Das Stadtberner Gericht wollte am Dienstagmorgen den Fall verhandeln.
Das Stadtberner Gericht wollte am Dienstagmorgen den Fall verhandeln.
Bild: blue News

Um 08.46 Uhr folgt die formelle Feststellung durch das Gericht: Der Beschuldigte ist abwesend. Damit greift, was das Strafprozessrecht in solchen Fällen vorsieht: die sogenannte Rückzugsfiktion. Wer Einsprache erhebt, der angesetzten Verhandlung aber unentschuldigt fernbleibt, gilt rechtlich so, als hätte er die Einsprache zurückgezogen.

Viel Aufwand für nichts

Der Fall ist damit erledigt, noch bevor er richtig begonnen hat. Es bleibt – voraussichtlich – beim ursprünglichen Strafbefehl: einer Busse und einer Gebührenforderung von insgesamt 350 Franken. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Ob weitere Gebühren hinzukommen, war bis Redaktionsschluss unklar.

Wer sich an dieser Stelle fragt, seit wann die Schweiz eine Art Bürgerdienstpflicht kennt, wo doch jüngst über eine Service-citoyen-Initiative abgestimmt wurde: Die Pflicht, dass einzelne Bürgerinnen und Bürger beim Auszählen von Stimmen mitwirken müssen, ist Teil des Milizsystems und existiert seit Langem in vielen Kantonen und Gemeinden.

In der Stadt Bern werden zum Beispiel zwischen 120 und 480 Miliz-Stimmenzählende per Zufallslos bestimmt und aufgeboten. Dabei kommt es aber immer wieder vor, dass einzelne Stimmbürger*innen ihrem Aufgebot nicht Folge leisten. «Bei Wahlen sind es durchschnittlich 12 Anzeigen und bei Abstimmungen 4», schreibt die Stadtkanzlei auf Anfrage von blue News.

In vielen Gemeinden und Kantonen wird diese Arbeit sogar entschädigt. So können Stimmenzählende in Zürich mit einem Stundenlohn von bis zu 60 Franken rechnen. In anderen Gemeinden werden zwischen 30 und 40 Franken pro Stunde bezahlt.

Wer aufgeboten wird und unentschuldigt fehlt, muss in der Regel mit einer Busse rechnen. Ein Blick in die kantonalen Gesetze zeigt dabei deutliche Unterschiede: Im Kanton Wallis sind Bussen von «höchstens 500 Franken» vorgesehen, in Zürich liegt die Obergrenze bei 200 Franken. In Bern können Bussen von bis zu 1000 Franken ausgesprochen werden.